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Bundeswehr/Jana Neumann
KategorieAktuelles
KSK-Reform: Weitere Maßnahmen im Einzelnen
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Die Ministerin hat als Konsequenz aus den zahlreichen Verdachtsfällen von rechtsextremistischer Gesinnung und fehlender Verfassungstreue seit 2017 im KSK auf Basis der Empfehlung der ministeriellen Arbeitsgruppe Kommando Spezialkräfte 60 Maßnahmen beschlossen, um das KSK zu reformieren. Hier noch weitere Maßnahmen im Einzelnen:
- Die zweite Kommandokompanie des KSK, in der gehäuft rechtsextremistische Vorfälle vorgefallen waren, wird ersatzlos aufgelöst. In dieser Kompanie wurde im April 2017 bei einer sogenannten „Feier“ rechtsextremistisches Verhalten offensichtlich. Hier sei man „auf eine Mauer des Schweigens“ gestoßen, sagte die Ministerin. Mit der Auflösung werde ein klares Signal gesetzt. Die drei weiteren Kommandokompanien bleiben bestehen.
- Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Eberhard Zorn, ergänzte: In den Kommando- und Unterstützungskräften des KSK werden neue Funktionen für stellvertretende Bataillonskommandeure und Führungsfeldwebel geschaffen. Stabsstrukturen werden in den Bereichen Personal, Militärische Sicherheit und Logistik gestärkt. Der Bereich Ausbildung des KSK wird ins Heer eingegliedert. Er wird truppendienstlich der Infanterieschule des Heeres und damit fachlich dem Ausbildungskommando des Heeres unterstellt. Der Austausch des KSK mit Spezialkräften anderer Teilstreitkräfte und der Polizei sowie der internationale Austausch in der Ausbildung werden gezielt gefördert.
- Für die Werdegänge von Kommandosoldaten werden Vorverwendungen außerhalb des KSK zu verbindlichen Anforderungen. Für die Werdegänge von Führungskräften des KSK sind künftig Verwendungen außerhalb des KSK in den Bereichen Ausbildung und Führung zwingend notwendig. Für Schlüsselpositionen für Kommandooffiziere und Kommandofeldwebel sowie für im Querschnitt eingesetztes Personal wird die Verwendungsdauer begrenzt. Teams innerhalb der Kommandokräfte werden künftig im Rahmen einer Rotation zwischen den Kompanien wechseln. Das Zentrum Innere Führung der Bundeswehr wird mit einem externen Kontrollblick Ausbildungsabschnitte des KSK begleiten.
- Die Untersuchungen der Verdachtsfälle und die Arbeit der Arbeitsgruppe förderten zutage, dass im KSK zum Teil gravierende Disziplinmängel und Verfahrensprobleme im Umgang mit Munition und Sprengstoff bestanden. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen konnten Nutzung oder Verbleib von 48.000 Schuss Munition im Überbestand sowie von 37.000 Schuss und 62 Kilogramm Sprengstoff im Unterbestand bislang nicht geklärt werden. Die Ministerin und der Generalinspekteur haben daher angeordnet, dass in einer Generalinventur durch den Kommandeur der Division Schnelle Kräfte (DSK) die Vollzähligkeit von Munition, Sprengstoff, Gerät und Ausrüstung erfasst werden und dass künftig ein digitales System zur korrekten Erfassung von Munition und Sprengstoff zur Anwendung kommt. Zusätzlich hat der Inspekteur des Heeres eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die den Verbleib der Munition in Einsätzen, Missionen und Übungen umfassend überprüft und Ergebnisse zu Jahresbeginn 2021 vorlegen wird.
- Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen rechtsextremistische Verdachtsfälle seit April 2017 wurde auch deutlich, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) hier seinen Aufgaben nicht in der erforderlichen Weise nachgekommen ist. Die vor diesem Hintergrund getroffenen Entscheidungen zur Umstrukturierung des MAD vom Oktober 2019 zeigten zweifelsohne Wirkung.
- Allerdings zeige der im Zuge der Ermittlungen zutage getretene Informationsabfluss aus dem MAD hin zu Angehörigen des KSK und die Kommunikation nach innen und außen auch nach wie vor nicht akzeptable Mängel an Professionalität. Die Ministerin hat daher den Präsidenten des MAD hierzu angewiesen, bis Ende August ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten.
- Organisation und Arbeitsweisen der Extremismusabwehr des MAD müssten weiter deutlich verstärkt und professionalisiert werden. Die Informationsflüsse im Bereich Extremismusabwehr an das BMVg und den Deutschen Bundestag müssen künftig bruchfrei und schneller erfolgen, so die Ministerin.
- Der Präsident des MAD hat bereits entschieden, dass umgehend und gezielt eine Betrachtung des im MAD eingesetzten Personals sowie eine Überprüfung aller Kontakte zwischen Mitarbeitern des MAD und Angehörigen des KSK auf allen Ebenen erfolgt. Zweifellose und aktive Unterstützung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, persönliche Integrität und professionelle Distanz zu den Angehörigen der Bundeswehr seien zwingend geboten. Kompromisse seien hier nicht möglich.
- Das BMVg wird zudem auf das Bundesministerium des Innern zugehen, um zu prüfen, ob durch die Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes die Rahmenbedingungen für den Kampf gegen rechtsextremistische Tendenzen in der Bundeswehr verbessert werden können. Dabei wird die Einführung einer neuen Sicherheitsüberprüfung der Stufe 4 angestrebt, die die intensivere Überprüfung eines breiteren Umfelds und häufigere Wiederholungsüberprüfungen für besonders sensible Dienstposten u.a. im KSK ermöglichen kann.
- Weiter wird das BMVg eine Beorderungs-Sicherheitsüberprüfung für Reservisten einführen. Es wird gemeinsam mit dem BMI prüfen, wie die Verzahnung mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Verbandsstrukturen zum gemeinsamen Vorgehen gegen mögliche rechtsextreme Tendenzen, u.a. auch bei Reservisten, verlässlich weiter ausgebaut werden kann.
von Jörg Fleischer