Die Bundeswehr soll sich weiterhin am Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS„Islamischer Staat“) und am Fähigkeitsaufbau der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte beteiligen. Das hat das Bundeskabinett entschieden. Der Einsatz dient dazu, den Irak zu stabilisieren und die Versöhnung im Land zu fördern. Der Bundestag muss darüber noch entscheiden.
Deutschlands und Europas Sicherheit ist verbunden mit der Stabilität anderer Weltregionen. Der Irak ist ein Schlüsselland im Nahen Osten. In den vergangenen Jahren konnte die Bundeswehr gemeinsam mit ihren internationalen Partnern, darunter insbesondere dem Irak, wichtige Fortschritte im Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischen Staat“ (IS„Islamischer Staat“) erreichen. Das zeigt sich unter anderem an der steigenden Befähigung der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte. Sie können Sicherheit und Stabilität im Irak zunehmend besser gewährleisten.
Der Irak steht jedoch weiterhin vor großen Herausforderungen. Dem Ziel, ein Wiedererstarken des IS„Islamischer Staat“ zu verhindern, ist die internationale Gemeinschaft in enger Kooperation mit der Regierung in Bagdad und der kurdischen Regionalregierung in Erbil stetig nähergekommen. Doch dieses Ziel ist bei weitem noch nicht vollständig erreicht.
Vom IS„Islamischer Staat“ geht weiterhin eine Bedrohung aus. Im Zuge der Verschärfung des Nahostkonflikts hat die Terrororganisation zudem von einer temporären Verringerung des internationalen und irakischen Verfolgungsdrucks profitiert. Deshalb ist es notwendig, den Einsatz fortzuführen. Der Irak benötigt neben ziviler auch militärische Unterstützung.
In der ersten Nationalen Sicherheitsstrategie Deutschlands bekennt sich die Bundesregierung dazu, die Ertüchtigung von wichtigen Partnern weiter zu stärken. Deshalb soll der Fähigkeitsaufbau im Irak fortgesetzt werden – und zwar durch die beiden internationalen Missionen Operation Inherent Resolve (OIROperation Inherent Resolve) der Anti-IS„Islamischer Staat“-Koalition und die NATONorth Atlantic Treaty Organization Mission Iraq (NMINATO Mission Iraq).
Ziel des deutschen Engagements ist und bleibt es, die irakischen Streitkräfte in die Lage zu versetzen, die Sicherheit ihres Landes selbst zu gewährleisten. Es geht darum, die bisherigen Erfolge im Kampf gegen den IS„Islamischer Staat“ zu sichern, um ein Wiedererstarken des Terrors in der Region zu verhindern.
Der Einsatz Counter Daesh / Capacity Building Iraq / NATONorth Atlantic Treaty Organization Mission Iraq basiert wie bisher auf zwei Säulen:
Das Engagement der deutschen Streitkräfte soll auch künftig im Schwerpunkt umfassen:
Insgesamt hat sich der Schwerpunkt des deutschen Beitrags von der taktischen Ausbildung hin zur Beratung auf institutioneller Ebene verlagert.
Die Bundeswehr soll weiterhin von Bagdad aus den Fähigkeitsaufbau im Zentralirak und von Erbil aus denjenigen in der nordirakischen Region Kurdistan unterstützen.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Fortschritte im Kampf gegen den IS„Islamischer Staat“ laufen derzeit Gespräche zwischen der Regierung des Iraks und der Regierung der Vereinigten Staaten. Daran ist auch die kurdische Regionalregierung beteiligt. Bei diesen Gesprächen sollen die perspektivische Beendigung von OIROperation Inherent Resolve im Irak und der Übergang des Kampfes gegen den IS„Islamischer Staat“ in neue Formate der Sicherheitskooperation vereinbart werden. Dies soll unter Einbindung internationaler Partner geschehen. Das Ziel bleibt dabei die Entwicklung einer langfristigen und nachhaltigen irakischen Sicherheitsarchitektur für die Zeit nach OIROperation Inherent Resolve.
In diesem Kontext erbittet die irakische Regierung weiterhin die Unterstützung Deutschlands. Abhängig von noch zu treffenden Verständigungen über das Nachfolgeengagement von OIROperation Inherent Resolve beabsichtigt die Bundesregierung, ihren militärischen Beitrag zur Unterstützung des Anti-IS„Islamischer Staat“-Kampfes fortzusetzen. Deutschland wird zu gegebener Zeit seinen Beitrag dazu prüfen.
Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Deutsche Bundestag in erster Lesung über das Mandat beraten und dann in zweiter Lesung darüber abstimmen.
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