Am 3. Januar 2019 wurde dem BMVgBundesministerium der Verteidigung eine vertrauliche Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes übersandt. Damit beginnt das sogenannte kontradiktorische Verfahren in dessen Zusammenhang die Stellungnahme den BMVgBundesministerium der Verteidigung nun übersandt wurde. Zu den Inhalten der Prüfungsmitteilung können wir uns vor Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens leider nicht äußern, dies ist in § 96 Abs. 4 der BHO festgelegt. Die detaillierte und vertrauliche Stellungnahme des BMVgBundesministerium der Verteidigung wurde sowohl dem Bundesrechnungshof als auch dem Parlament am 28. Februar 2019 übersandt.
Das BMVgBundesministerium der Verteidigung nimmt die Prüfungen und Berichte des Bundesrechnungshofs stets zum Anlass, eigenes Handeln nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Dabei geht es selbstredend auch darum, nachvollziehbaren Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zu folgen, Prozesse dort wo notwendig zu verbessern und Fehler zukünftig zu vermeiden. Das wird auch in diesem Fall erfolgen.
Die Anzahl der die Bundeswehr beziehungsweise das BMVgBundesministerium der Verteidigung betreffenden Prüfungsmitteilungen und Berichte ist in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben.
Das kontradiktorische Verfahren wird in der Regel mit der Erstellung der abschließenden Prüfungsmitteilung in wenigen Wochen durch den Bundesrechnungshof abgeschlossen sein.
Mit dem neuen Vorstand und Aufsichtsrat der Werft steht die Bundeswehr natürlich im engen Austausch. Es gilt aber auch hier, die weitere Entwicklung abzuwarten. Jetzt ist wichtig, gesicherte Informationen darüber zu bekommen, welche Schritte durch die Werft vorgesehen sind und was die Erkenntnisse unserer internen Revision hervorbringen. Eine abschließende Entscheidung über die Zukunft der „Gorch Fock“ kann nur auf dieser Basis erfolgen.