Eine Regenbogenfahne liegt auf einer Treppe, dahinter sind die Beine einer Soldatin zu sehen.
© Bundeswehr/Anna Derr
KategorieVielfalt

Der 17. Mai: Auch für das BMVg ein Tag des Gedenkens

Am 17. Mai 2026 findet der Internationale Tag gegen Homophobie, Biphobie, Interphobie und Transphobie (IDAHOBIT) statt. Ein Tag des Gedenkens, der Solidarität und des Kampfes gegen jegliche Diskriminierung dieser Art. Der IDAHOBIT findet jährlich am 17. Mai statt, weil die Weltgesundheitsorganisation WHO am 17. Mai 1990 die Homosexualität aus ihrer Klassifikationsliste strich.

Davor war Homosexualität durch die WHO als psychische Erkrankung eingestuft. In Deutschland mahnt der Tag auch an den Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs, der lange Zeit die Rechtsgrundlage für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer darstellte. Dieser Paragraf wurde auf Beschluss des Deutschen Bundestags 1994 gestrichen. 

Auch für Bundeswehrangehörige ein Schritt in die Freiheit

Auch für Angehörige der Bundeswehr mit entsprechender sexueller Orientierung war die Abschaffung des Paragrafen 175 ein entscheidender Schritt in die Freiheit. Bis dahin konnte die Kriminalisierung von Homosexualität Soldaten die Karriere bei der Bundeswehr kosten. Homosexuelle wurden als erpressbar angesehen. Sie galten als Sicherheitsrisiko – und daher als ungeeignet für Vorgesetztenfunktionen. Juristisch war damit durch die Abschaffung des Paragrafen 175 Schluss.

Seit 2005 wird auf Initiative von Homosexuellen-Verbänden der 17. Mai als Internationaler Tag gegen Homophobie begangen, später kamen auch Biphobie, Interphobie und Transphobie dazu. Der Tag erinnert an die dunkelsten Stunden der Diskriminierung und Verfolgung von Menschen mit nicht-heterosexuellen Orientierungen. Homosexuelle Männer wurden im Deutschen Reich seit 1872 nach dem Paragrafen 175 strafrechtlich verfolgt. Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten wurde der Paragraf in den 1930er-Jahren drastisch verschärft. In der Bundesrepublik galt er in dieser Form bis 1969 weiter, danach bis 1994 in abgeschwächter Form.

Rehabilitierung für diskriminierte Homosexuelle

Am 17. Mai 2002 hob das Parlament die Unrechtsurteile aus der NS-Zeit auf. 2017 wurden alle Urteile nach 1945 – sowohl die in der Bundesrepublik als auch die in der DDR gefällten – aufgehoben. Damit sollten alle Betroffenen vom Makel einer Verurteilung befreit werden. Im Sinne der Wiedergutmachung können sie in einem niedrigschwelligen Verfahren Entschädigungsansprüche beim Bundesamt für Justiz geltend machen.

In der Bundeswehr gibt es das „Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ (SoldRehaHomG). Es ermöglicht den Betroffenen, bis zum 23. Juli 2026 eine Rehabilitierung und Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligungen zu beantragen. Das Verteidigungsministerium hat dazu eine Service-Website eingerichtet, um Betroffenen die Stellung von Anträgen zur Rehabilitierung und Entschädigung nach dem SoldRehaHomG zu erleichtern:

 

Willkommen auf dem RehaHom Portal

von Jörg Fleischer

Mehr zum Thema

Inhalte teilen via

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo Bundesministerium der Verteidigung

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung