Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat bei der Vorstellung der Regelungen des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Artikelgesetz) betont, dass die Bundeswehr im Werben um die „klügsten Köpfe und die geschicktesten Hände“ sich besser aufstellen muss. An Schlüsselpositionen fehlten jetzt schon Fachleute, so die Ministerin.
Die Bundeswehr soll attraktiver werden, damit sie bei der Anwerbung von Fachkräften im Wettbewerb mit Wirtschaftsunternehmen besser bestehen kann. Mit der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht war das wichtigste Instrument für die Nachwuchsrekrutierung weggefallen. Dem Gesetz muss der Bundestag noch zustimmen.
Das Artikelgesetz beinhaltet 22 Maßnahmen, die den Dienst in der Bundeswehr attraktiver machen sollen. Das Spektrum der im Zuge der Attraktivitätsoffensive beschlossenen Maßnahmen reicht von besserer Besoldung und Versorgung über eine leichtere Vereinbarkeit von Privatleben und Dienst bis hin zu einer gesetzlichen Arbeitszeitregelung für Soldatinnen und Soldaten.
Insgesamt werden 20 Zulagen verbessert und sogar drei neue Erschwerniszulagen eingeführt. Zulagen, die teilweise seit 1990 nicht mehr angepasst wurden, werden nun um bis zu 40 Prozent erhöht. Die Bundeswehr soll künftig attraktive Rahmenbedingungen bieten, die mit den Angeboten vergleichbarer ziviler Arbeitgeber mithalten können.
Bereits im Juni wurden als erste Säule der Agenda „Bundeswehr in Führung – Aktiv. Attraktiv. Anders.“ 29 untergesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Bundeswehr auf den Weg gebracht, von denen die meisten bereits Ende 2015 umgesetzt sein sollen. Ganz oben auf der Agenda stehen moderne Arbeitszeitmodelle, Maßnahmen, die zu weniger Versetzungen und einer besseren Karriereplanung führen sollen, Angebote für eine flexible Kinderbetreuung, der Aufbau eines bundeswehrinternen Binnenarbeitsmarktes und moderne Unterkünfte für die Truppe.
Inhalte teilen via