Bezogen auf die Gesamtstärke der Bundeswehr bleibt die Zahl zwar niedrig, doch auch 2024 ist die Zahl extremistischer Verdachtsfälle in der Bundeswehr verglichen zum Vorjahr gestiegen. Rund drei Viertel der Verdachtsfälle sind dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zuzurechnen. Das geht aus dem Jahresbericht der Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle (KfEKoordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle) im Verteidigungsministerium hervor.
Der Bericht zeigt das Lagebild zu Extremismusverdachtsfällen innerhalb des Geschäftsbereichs des Verteidigungsministeriums (BMVgBundesministerium der Verteidigung) für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. Grundlage sind die Fallzahlen der Extremismusabwehr des Militärischen Abschirmdienstes (MADMilitärischer Abschirmdienst). Diese werden nach bestimmten Kriterien und Parametern aufgeschlüsselt. Das ermöglicht es, Schwerpunkte und Tendenzen festzustellen. Die wichtigsten Ergebnisse des KfEKoordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle-Berichts im Überblick:
Die Gründe für die meist gestiegenen Zahlen sind laut dem Bericht vielschichtig und komplex. Wesentlich seien politische Faktoren sowie Kriege, globale Krisen und eine zunehmende politische Spaltung der Gesellschaft. So habe der MADMilitärischer Abschirmdienst unter anderem Verdachtsfallbearbeitungen im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt, dem Krieg in der Ukraine aber auch dem sogenannten Sylt-Video, dem Absingen eines fremdenfeindlichen Liedes in einer Diskothek, aufgenommen. Hinzu kämen interne Faktoren – beispielsweise ein anhaltendes sensibleres Meldeverhalten der Truppe und eine erfolgreiche Verdachtsfallbearbeitung des MADMilitärischer Abschirmdienst spielen eine Rolle.
Insgesamt verzeichnet der KfEKoordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle-Bericht zum Stichtag 31. Dezember 2024 1.159 Verdachtsfälle. Die Bundeswehr umfasst rund 183.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie rund 81.000 zivile Beschäftigte. Die Zahl der neu erkannten Extremistinnen und Extremisten in der Bundeswehr bewegt sich, trotz eines Anstieges von 14 auf 18, weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Die Anzahl aller im Jahr 2024 neu aufgenommenen Verdachtsfallbearbeitungen ist indes von 307 auf 302 gesunken.
Das entspricht auch dem Bild, das sich aus der Studie „Armee in der Demokratie“ des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBwZentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr) ergab und wonach sich mehr als 90 Prozent der befragten Soldatinnen und Soldaten selbst in der politischen Mitte verorteten – 2,6 Prozent sahen sich eher am linken, 2,1 Prozent am rechten Rand des politischen Spektrums. Was die politische Selbsteinschätzung angeht, steht die Truppe also genau da, wo sie sein sollte: in der Mitte der Gesellschaft.
Rechtsextreme Gruppen und rechtspopulistische Parteien haben in den vergangenen Jahren in Deutschland an Einfluss gewonnen. Radikale Rechte befeuern antidemokratische und rassistische Narrative, verdrehen Fakten, verbreiten Verschwörungsmythen, Hass und Hetze. Als Spiegel der Gesellschaft sieht sich auch die Bundeswehr einer wachsenden Gefahr durch Extremismus gegenüber. Der KfEKoordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle-Bericht 2024 zeigt eindeutig, dass die Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung aufgrund extremistischer Bestrebungen weiterhin bestehen.
Extremistinnen und Extremisten haben in der Bundeswehr keinen Platz.Jahresbericht 2024 der Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle im BMVgBundesministerium der Verteidigung
Es bleibt oberste Priorität im Verteidigungsministerium, erkannte Extremistinnen und Extremisten sowie Verfassungsfeinde aus dem Geschäftsbereich fernzuhalten beziehungsweise schnellstmöglich aus dem Dienst zu entfernen. Hierfür gibt es verschiedene Instrumente – beispielsweise Prävention, Personal- und Disziplinarmaßnahmen, Sicherheitsüberprüfungen durch den MADMilitärischer Abschirmdienst, organisatorische Verbesserungen oder die Ertüchtigung der Truppendienstgerichte. Mit der Novellierung des Soldatengesetzes in 2023 wurde zudem ein neuer Entlassungstatbestand (Paragraph 46 Absatz 2a Soldatengesetz) geschaffen.
Im Sinne der „Null-Toleranz-Linie“ wird auch weiterhin jeder Einzelfall mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln konsequent verfolgt und geahndet. Die zunehmende Anzahl der Fallbearbeitungen unterstreicht diese Notwendigkeit. Trotz gestiegener Zahlen, so heißt es im Extremismusbericht 2024, zeichne sich eine positive Tendenz ab: Die Sensibilität in der Truppe nehme weiter zu, Verdachtsfälle würden konsequenter gemeldet und verfolgt – und auch die präventiven Maßnahmen zeigten Wirkung.
Das seit nunmehr sechs Jahren etablierte Berichtsformat legt die Maßnahmen im Geschäftsbereiches BMVgBundesministerium der Verteidigung zur Bekämpfung von Extremismus in und aus den eigenen Reihen transparent und offen dar. Es leistet damit einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung der wehrhaften Demokratie. |
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