Angetretene Soldaten von hinten
© Bundeswehr/Sebastian Wilke
KategorieBundeswehr

Einordnung: Modernisierung der Dienstbekleidung für Soldatinnen und Soldaten

Bezugnehmend auf die aktuelle Berichterstattung über die Beschaffung von Dienstbekleidung kann das BMVgBundesministerium der Verteidigung bestätigen, dass ein Änderungsvertrag zur Bereitstellung von Ausrüstung, Bekleidung und persönlicher Ausrüstung geplant ist.

Dieser umfasst auch Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen unter anderem in den Bereichen Einsatzkampfbekleidung, Arbeitsbekleidung, Sportbekleidung und der tagtäglich genutzten Dienstbekleidung.

Die Modernisierung der Dienstbekleidung wurde bereits im Jahr 2018 entschieden, dann aber zurückgestellt, um vorher wichtige Kampfbekleidung und -ausrüstung für die Truppe erneuern und modernisieren zu können. Dies ist in den letzten Jahren geschehen, sodass nun auch der Anteil Dienstbekleidung weiter umgesetzt wird. 

Für den Anteil Dienstbekleidung geht es vorrangig darum, auch die Qualität der Bekleidung, die tagtäglich von Zehntausenden Soldatinnen und Soldaten im sogenannten Innendienst in den Verbänden, Kommandos, aber auch bei den integrierten Verwendungen bei NATONorth Atlantic Treaty Organization und EUEuropäische Union getragen wird, an den aktuellen Stand anzupassen. Die Umsetzung ist in den nächsten Jahren geplant. Die Finanzbedarfe für das Gesamtvorhaben werden weit gestreckt bis zum Jahr 2032 fällig.

Das Bundesministerium der Verteidigung bittet um Verständnis, dass zu den Details (etwa Kostenrahmen) von Beschaffungsvorhaben erst nach erfolgter parlamentarischer Befassung berichtet werden kann. Dies erfolgt dann regelmäßig auf den bekannten Kanälen (beispielsweise bmvg.de).

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