Ein Bundeswehrsoldat mit Kippa (von hinten gesehen) sitzt in einer Konferenz
© dpa/Kay Nietfeld
KategoriePersonal

Bundestag beschließt Gesetz für jüdische Militärseelsorge

Der Bundestag hat am Donnerstag die Einführung einer jüdischen Militärseelsorge für die Bundeswehr beschlossen. Die Abgeordneten stimmten dem Gesetzesentwurf von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer nach vorheriger Aussprache mehrheitlich zu.

Die Truppe bekommt damit rund 100 Jahre nach dem Ausschluss jüdischer Geistlicher aus den damaligen deutschen Streitkräften wieder Militärrabbinerinnen oder Militärrabbiner. Die ersten Geistlichen sollen ihren Dienst noch in diesem Herbst antreten. Später sollen bis zu zehn Seelsorgerinnen und Seelsorger jüdischen Glaubens in den deutschen Streitkräften wirken.

„Unterstützung für die demokratische Haltung der Soldaten“

Ein entsprechender Staatsvertrag mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland war im Dezember letzten Jahres unterzeichnet worden. Er orientiert sich an den Staatsverträgen mit der evangelischen und die katholischen Kirche.

„Die Militärrabbiner werden eine wichtige Stütze für die jüdischen Soldaten sein und ihren Rat der Bundeswehr insgesamt zur Verfügung stellen“, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster.

„Gerade in Zeiten eines wachsenden Antisemitismus und der Verbreitung von Verschwörungsmythen in der Gesellschaft ist dies eine wichtige Unterstützung für die demokratische Haltung der Soldaten.“

Militärrabbinat wird in Berlin eingerichtet

Die jüdischen Seelsorger werden genau wie ihre katholischen und evangelischen Kollegen für alle Angehörigen der Bundeswehr da sein und zum Beispiel auch Lebenskundlichen Unterricht erteilen. Zudem werden die Rabbinerinnen und Rabbiner die Soldaten auch in die Auslandseinsätze begleiten. Die Geistlichen werden als Beamte auf Zeit berufen. Später ist eine Verbeamtung auf Lebenszeit möglich.

Das Gesetz sieht weiterhin vor, ein Militärrabbinat in Berlin zu schaffen. Ein Militärbundesrabbiner wird die Aufsicht über die jüdischen Seelsorger übernehmen. In Hamburg und München, in Frankfurt und Leipzig sollen Außenstellen eingerichtet werden. Das Gesetz soll im Juli im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

von Timo Kather

Mehr zum Thema

Inhalte teilen via

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo Bundesministerium der Verteidigung

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung