Ein Luftlanderettungszentrum steht auf Kiesuntergrund, mittig das Hauptzelt und seitlich abgehend je ein Nebenzelt.
© Bundeswehr/Dirk Bannert
Kategorie25-Millionen-Euro-Vorlagen

Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für luftverlegbare Sanitätseinrichtungen

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Beschaffung von acht mobilen sanitätsdienstlichen Behandlungseinrichtungen genehmigt. Sie werden aus dem Sondervermögen finanziert und bereits im nächsten Jahr der Truppe vollständig zur Verfügung stehen. Im Rahmen einer Option sind zu einem späteren Zeitraum weitere Bestellungen möglich.

Die Bundeswehr wird für den Zentralen Sanitätsdienst acht Systeme Luftlanderettungszentrum (leicht) inklusive der medizinischen Geräteausstattung beschaffen. Die dafür erforderlichen 40 Millionen Euro kommen aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Alle militärischen Beschaffungen, deren Investitionskosten bei mehr als 25 Millionen Euro liegen, sind dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Genehmigung vorzulegen. Der Kauf der acht leichten Luftlanderettungszentren ist die erste dieser 25-Millionen-Euro-Vorlage im Jahr 2023.

Um in der Lage zu sein, angesichts der sicherheits- und verteidigungspolitischen Situation flexibel zu reagieren, können je nach Bedarf im Rahmen einer Option zu einem späteren Zeitpunkt bis zu acht weitere Sanitätseinrichtungen beim Hersteller in Auftrag gegeben werden. Diese Option bietet planerischen Spielraum zur Erfüllung der Bündnis- und Einsatzverpflichtungen.

Mit den neuen Systemen werden unter anderem die derzeit vom Sanitätsdienst genutzten Luftlanderettungszentren ersetzt, da sie ihre maximale Nutzungsdauer erreicht haben. Weitere Systeme werden benötigt, wenn die NATONorth Atlantic Treaty Organization die Struktur und den Umfang ihrer Reaktionskräfte angepasst hat. Das neue Force Model des Bündnisses wurde beim NATONorth Atlantic Treaty Organization-Gipfel im vergangenen Jahr beschlossen, um die Reaktionsfähigkeit der Allianz zu erhöhen.

In wenigen Stunden einsatzbereit

Die leichten Luftlanderettungszentren ermöglichen auch im Einsatz eine notfallchirurgische Erstversorgung nach deutschem Standard. Die luftverlegbare Sanitätseinrichtung wurde für die notfallchirurgische und erste internistische Versorgung von Patienten konzipiert.

Das Luftlanderettungszentrum kann mit mehreren Hubschraubern oder Transportflugzeugen in das Einsatzgebiet transportiert werden und dient vor allem der sanitätsdienstlichen Unterstützung mechanisierter Verbände.

Die leichte Version des Luftlanderettungszentrums ist in nur wenigen Stunden komplett einsatzbereit. Der Unterschied der leichten zur normalen Version des Luftlanderettungszentrums besteht in der Ausstattung und Kapazität – also in der Anzahl der Zelte und der zur Verfügung stehenden Betten und Intensivpflegeplätze.

von Florian Manthey

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