Plenarsaal im Bundestag
© dpa/Ole Spata
KategoriePersonal

Gesetz für die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr

Die Regierung hat am Mittwoch das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMGBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz) auf den Weg gebracht. Es enthält finanzielle Verbesserungen für Soldaten und zivile Mitarbeiter. Das Gesetz wurde vom Ministerium des Innern erarbeitet, das Verteidigungsministerium konnte weitreichende Maßnahmen einbringen. Nun befassen sich Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetz. Das parlamentarische Verfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, so dass mit einem Inkrafttreten voraussichtlich Anfang 2020 zu rechnen ist.

„Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit“

Änderungen am Gesetz sind also durchaus noch möglich. Fest steht bereits, dass das Gesetz zahlreiche finanzielle Verbesserungen für die Beschäftigten der Bundeswehr enthält.  „Das Gesetz ist ein klarer Erfolg auf dem Weg der Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr“, kommentierte das Verteidigungsministerium. Das Gesetz sei ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung der Trendwende Personal und stärke somit die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.

Zudem werde die Besoldungsgerechtigkeit erhöht und der bürokratische Aufwand reduziert.

Was ändert sich bei der Besoldung genau?

Die wohl deutlichste Verbesserung betrifft den Auslandsverwendungszuschlag. Er soll in allen Stufen deutlich erhöht werden; die Steigerungen sollen nach derzeitigem Stand zwischen 27 Prozent und 47 Prozent betragen. Wer einen Auslandsverwendungszuschlag der Stufe 6 bezieht, soll zum Beispiel künftig einen Netto-Zuschlag von 141,- Euro pro Einsatztag erhalten.

Für die Umsetzung der Trendwende Personal ist es wesentlich, hochqualifiziertes Personal für die Bundeswehr zu gewinnen und an diese zu binden. Dafür werden die entsprechenden besoldungsrechtlichen Instrumente flexibilisiert und finanziell ausgeweitet.

Marinesoldaten winken ihren Kameraden auf der Fregatte "Sachsen"

Die Stellen- und Erschwerniszulagen für Bordverwendungen sollen zu einer neuen Zulage für Seefahrer zusammengefasst und erhöht werden.

© Bundeswehr/Sascha Jonack

Änderungen gibt es auch bei den Stellenzulagen. So sollen im maritimen Bereich die bestehenden Stellen- und Erschwerniszulagen für Bordverwendungen zu einer neuen Zulage für Seefahrer zusammengefasst und erhöht werden: U-Bootfahrer sollen künftig eine Zulage in Höhe von 700,- Euro im Monat erhalten, Schiffsbesatzungen 350,- Euro. Auch für militärische Führungsfunktionen bis zur Ebene des Kompaniechefs soll eine neue Zulage eingeführt werden, sie kann nach derzeitigem Stand je nach Verwendung bis zu 150,- Euro monatlich betragen. Die Außendienstzulage soll dagegen abgeschafft werden.

Neue Zulagen sollen auch für bestimmte ITInformationstechnik-Tätigkeiten auf dem Gebiet der Cyberverteidigung (bis zu 300,- Euro pro Monat) eingeführt werden. Die Zulagen für Gebietsärzte, Rettungsmediziner und für Piloten, die gleichzeitig als Kommandanten dienen, sollen auch in 2020 weitergezahlt werden. Angehörige von Spezialkräfteeinheiten können sich ebenfalls über erhebliche Verbesserungen (höhere Prämien und den AVZ der höchsten Stufe für Spezialoperationen im Ausland) freuen.

Für Soldaten, die wegen ihres Dienstes zeitweise von der Soldatenarbeitszeitverordnung ausgenommen sind – zum Beispiel auf längeren Seefahrten oder bei einsatzvorbereitenden Übungen – soll es künftig eine neue pauschale Vergütung für besondere zeitliche Belastungen („Ausnahmetatbestandszuschlag“) geben, die pauschal 86,- Euro brutto am Tag betragen soll. Die neue Vergütung ersetzt das bisherige Vergütungssystem, bei dem die geleisteten Zeiten minutengenau erfasst werden mussten – und erspart damit sowohl Soldaten wie auch der Verwaltung eine Menge Arbeit.

Was passiert bei den Nebengebührnissen und Erschwerniszulagen?

Viele Soldaten und zivile Mitarbeiter sind Berufspendler und fahren regelmäßig hunderte Kilometer, um zur Dienststelle zu gelangen; ihre Mobilitätskosten sind oft sehr hoch. Auch für diese Gruppe konnte im Rahmen der zeitgleich mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz verhandelten Änderung der Trennungsgeldverordnung deutliche Verbesserungen erzielt werden: So soll die Reisebeihilfe für die zweiwöchigen Familienheimfahrten künftig auch für Unverheiratete gelten; zudem wäre es möglich, die Beihilfe anzusparen, wenn man nicht alle 14 Tage nach Hause fährt.

Trennungsgeld soll künftig zudem schon bis zu sechs Monate vor Antritt eines neuen Dienstpostens bezogen werden können, wenn der neue Job einen zweiten Wohnsitz erforderlich macht. Bisher waren es nur drei Monate. Zudem soll das Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung künftig auch für Auslandsverwendungen gelten. Das Verteidigungsministerium will damit den Soldaten und zivilen Beschäftigten der Bundeswehr die Entscheidung erleichtern, für einige Zeit im Ausland zu dienen. Ebenso soll das Trennungsübernachtungsgeld bei Eltern- beziehungsweise Pflegezeiten befristet für drei Monate weitergezahlt werden.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, zeitgleich zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz die Erschwerniszulagenverordnung zu ändern. Damit sollen unter anderem neue Erschwerniszulagen beispielsweise für Protokollsoldaten (50,- Euro im Monat) und für militärisches Unterstützungspersonal der Spezialkräfte (bis zu 500,- Euro im Monat) eingeführt werden.

von  Redaktion der Bundeswehr

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