Ein Airbus A319 OH steht in einer Halle
© Bundeswehr/Jonas Weber

Vertrag über den Offenen Himmel

Der Vertrag über den Offenen Himmel wurde am 24. März 1992 durch 27 Vertragsstaaten unterzeichnet und trat nach der Ratifizierung am 1. Januar 2002 in Kraft. Mittlerweile haben 34 OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Staaten den Vertrag ratifiziert.

Wert des OHOffener Himmel-Vertrags ist gestiegen

Das neue OHOffener Himmel-Flugzeug der Bundeswehr ist ein deutliches Signal zur Stärkung der Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung in schwierigen sicherheitspolitischen Zeiten.   Deutschland leistet damit einen bedeutenden Beitrag im OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Raum „von Vancouver bis Wladiwostok“. Die moderne deutsche OHOffener Himmel-Plattform wird die Möglichkeiten Deutschlands zur Nutzung des OHOffener Himmel-Vertrags deutlich erweitern, zum Beispiel durch eine größere Reichweite, die Überflüge über ganz Russland zulässt. Sie wird aber auch die Zusammenarbeit mit den OHOffener Himmel-Partnern weiter intensivieren, da diese das neue Flugzeug für gemeinsame Beobachtungsflüge mit Deutschland oder alleine auf der Basis einer Anmietung nutzen können.

Rechtsverbindliches Instrument

Dies stärkt die Implementierung des OHOffener Himmel-Vertrags und damit den Vertrag selbst als rechtsverbindliches Instrument der Vertrauensbildung in Europa. Auch die USA und Russland investieren in neue Flugzeuge und ihre Sensorausstattung.  Angesichts der derzeitigen sicherheitspolitischen Lage hat damit der sicherheitspolitische Wert dieses Vertrags für Europa insgesamt zugenommen.

Ein Airbus A319 OH steht in einer Halle

Die neue Beobachtungsplattform A319 „OHOffener Himmel“ wurde auf Basis einer A319CJ von der Lufthansa Technik mit elektro-optischen Sensoren, einer EO-S/ Digitalkamera sowie einem Infrarotsensor (IR-S) ausgestattet.

© Bundeswehr/Jonas Weber

Von Vancouver bis Wladiwostok

Der Vertrag erlaubt den 34 Vertragsstaaten gegenseitige ungehinderte Beobachtungsflüge mit vertraglich festgelegten Sensoren im Anwendungsgebiet von „Vancouver bis Wladiwostok“. An allen Flügen nehmen Vertreter der beobachtenden und der beobachteten Staaten teil – das ist ein wichtiger zusätzlicher Faktor der Vertrauensbildung.

1997: Tragischer Absturz der Tu-154

Deutschland hatte seit dem tragischen Absturz einer bis dahin durch die Luftwaffe betriebenen Tupolev Tu-154M im September 1997 kein eigenes OHOffener Himmel-Beobachtungsflugzeug mehr. Daher war man seither zur Wahrnehmung der vertraglichen Rechte auf Kooperation mit Partnernationen angewiesen, so vor allem mit Schweden und Rumänien.  Nach der Zertifizierung und Indienststellung in 2020 wird Deutschland mit dem beschafften Airbus A319 „OHOffener Himmel“ wieder über ein modernes und leistungsfähiges Beobachtungsluftfahrzeug mit großer Reichweite verfügen.

Betreiber ist Flugbereitschaft des BMVgBundesministerium der Verteidigung

Betrieben wird das Beobachtungsflugzeug durch die Flugbereitschaft BMVgBundesministerium der Verteidigung. Das Missionspersonal wird durch das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr) gestellt.

Airbus A319CJ OH von innen

Modernste Technik ist im gesamten Flugzeug verbaut.

© Bundeswehr/Jonas Weber

Mit modernster Technik ausgestattet

Die neue Beobachtungsplattform A319 „OHOffener Himmel“ wurde auf Basis einer A319CJ von der Lufthansa Technik mit elektro-optischen Sensoren, einer EO-S/ Digitalkamera sowie einem Infrarotsensor (IR-S) ausgestattet. Es ist damit die erste Beobachtungsplattform dieser Art, die über einen IR-S-Infrarotsensor verfügt. Das Flugzeug soll über zwanzig Missionen pro Jahr absolvieren. Dafür wird die deutsche OHOffener Himmel-Plattform auch Partnern zu einer gemeinsamen Nutzung oder Vermietung bereitgestellt.

Umfassender Zertifizierungsprozess

Der Übergabe der Beobachtungsplattform wird ein umfassender Zertifizierungsprozess von Flugzeug und Sensorausstattung durch die OHOffener Himmel-Vertragsstaaten im Jahr 2020 folgen. Die Aufnahme des Flugbetriebs der Beobachtungsplattform „Offener Himmel“ im Vertragsrahmen ist anschließend möglich.

Inhalte teilen via

Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo Bundesministerium der Verteidigung

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung