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Verteidigungshaushalt und Sondervermögen für 2023 weisen Weg in die Zukunft

In der gestrigen Nacht hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages den Verteidigungshaushalt und den Wirtschaftsplan zum Sondervermögen für das Jahr 2023 beschlossen. Er ist damit den fortgeschriebenen Entwürfen der Bundesregierung gefolgt und hat die Bedeutung gut ausgestatteter Streitkräfte einmal mehr unterstrichen.

Mit erneut über 50 Mrd. Euro (rund 50,1 Mrd. Euro) im Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14) und rund 8,4 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen können im Jahr 2023 weitere zentrale Weichen für notwendige Investitionen in die Bundeswehr gestellt werden. Um die Lücken vergangener Jahre zu schließen, wird in die Ausrüstung der Bundeswehr – vor allem in den Bereichen Fähigkeitserhalt, -entwicklung und Digitalisierung - und damit in unsere Sicherheit und Freiheit investiert werden.

Für rüstungsinvestive Maßnahmen – mithin für militärische Beschaffungen, wehrtechnische Forschung, Entwicklung und Erprobung – werden im Einzelplan 14 für das Jahr 2023 rund 9,6 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Damit lässt sich zum Beispiel weiter in Großraumtransportflugzeuge A400M und Munition investieren. Neben erhöhten Ausgabemitteln hat der Haushaltsausschuss heute Nacht zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von einer Milliarde Euro für die Beschaffung von Munition bewilligt. Auch die Fortsetzung der Beschaffung des Waffensystems Eurofighter oder von Flottendienstbooten der Klasse 424 können finanziert werden.

Natürlich machen die aktuellen Rahmenbedingungen auch vor der Bundeswehr nicht halt. Inflation, signifikante Preissteigerungen und Lieferengpässe schlagen bei der Beschaffung von Rüstungsgütern und ganz maßgeblich auch bei den Betriebskosten zu Buche. Umso wichtiger ist das Sondervermögen Bundeswehr, das für die Finanzierung bedeutsamer Ausstattungsvorhaben, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, zur Verfügung steht.

Der gestern ebenfalls beschlossene Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von rund 8,4 Mrd. Euro vor. So sind zum Beispiel Ausgaben für die Beschaffung von Kampfflugzeugen des Typs F35, des Schweren Transporthubschraubers CH-47, der persönlichen Schutzausrüstung für die Soldatinnen und Soldaten, für Nachtsichtgeräte, den Schützenpanzer Puma und die Fregatte 126 (Schiffe 1 bis 4) berücksichtigt. Damit kann die Bundeswehr einen weiteren Schritt hin zu einem breiten und innovationsorientierten Fähigkeitsspektrum gehen.

Verteidigungsministerin Lambrecht betont:

„Das Sondervermögen für die Bundeswehr ist eine einmalige Gelegenheit, die großen Lücken des jahrzehntelangen Sparens zu schließen. Wir werden sie ergreifen, um unsere Streitkräfte schnell und effektiv zu modernisieren und sie ihrem Auftrag entsprechend für die Zukunft auszustatten. Da selbst 100 Milliarden Euro endlich sind, haben wir am militärischen Bedarf ausgerichtet priorisiert.

Neben dem Sondervermögen ist es genauso wichtig, dass wir den regulären Verteidigungshaushalt im Blick behalten. Ohne Steigerungen kann dies nicht gelingen. Ein deutliches Zeichen der gestrigen Sitzung ist, dass wir zusätzlich eine Milliarde Euro mehr für Munition bekommen, die wir dringend brauchen. Jetzt gilt es, die Ärmel hochzukrempeln und alle Spielräume des Vergaberechts zu nutzen!“

Die nunmehr anstehende 2. und 3. Lesung zum Haushaltsgesetz 2023 ist für die 47. KW geplant. Voraussichtlich am 16. Dezember 2022 wird der Bundesrat hierzu beraten. Das Haushaltsgesetz 2023 soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Die Bundeswehr muss fit und zukunftsfähig werden. Das erwarten nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch unsere internationalen Partner. Ihre Einsatzbereitschaft und die Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung werden auch in den kommenden Jahren eine verlässliche und steigende Finanzlinie des Verteidigungsetats erfordern.

Weitere Informationen finden Sie auf bmvg.de. 

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