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KategoriePressemitteilung

Verfahren gegen Kommandeur KSKKommando Spezialkräfte – Computer zur Beweissicherung übergeben

Das Amtsgericht Tübingen hat sich am Freitag mit einem Amtshilfeersuchen an das BMVgBundesministerium der Verteidigung gewandt, welchem sofort zugestimmt wurde. Am Wochenende übergab Brigadegeneral Markus Kreitmayr, Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte, sein dienstliches Mobiltelefon sowie ein dienstliches Tablet zur sogenannten Beweismittelsicherung an Feldjäger der Bundeswehr.

Die Geräte werden nun seit Sonntag gemeinsam vom LKA und durch das CERTBwComputer Emergency Response Team der Bundeswehr (Computer Emergency Response Team der Bundeswehr) ausgewertet.

Wegen einer Munitionsrückgabeaktion im 1. Halbjahr 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Tübingen seit dem 30. März 2021 wegen des „Verdachts der unterlassenen Mitwirkung bei Strafverfahren“ nach §40 des Wehrstrafgesetzes. Die zuständige Wehrdisziplinaranwaltschaft der Bundeswehr und die Staatsanwaltschaft Tübingen arbeiten bei den Ermittlungen gegen Brigadegeneral Kreitmayr eng und vertrauensvoll zusammen. Es handelt sich dabei um einen üblichen Vorgang im Zuge von strafrechtlichen Ermittlungen. Ebenso ist die Auswertung der dienstlichen Informationstechnik durch Spezialisten der Bundeswehr ein routinemäßiger Vorgang.

Weitere Fragen zu den Ermittlungen bitte ich an die Staatsanwaltschaft Tübingen zu richten.

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