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KategoriePressemitteilung

Haushaltsausschuss bewilligt sechs Beschaffungsgroßprojekte

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute insgesamt sechs 25-Millionen-Euro-Vorlagen für Beschaffungsgroßprojekte der Bundeswehr zugestimmt. 
Dabei waren auch zwei Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von sogenannten Loitering Munition Systems (LMS). Damit wird der Einstieg in diese wichtige Fähigkeit sichergestellt. In einem ersten Schritt wird bei zwei Herstellern eine feste Anzahl an LMS bestellt. In der Folge können über die Rahmenverträge weitere LMS abgerufen werden, wenn die Produkte festgelegte Qualifikationsnachweise und damit die Bedarfe der Streitkräfte erfüllen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Abnahme der optionalen Rahmenvertragsmenge.

Im April 2025 hat sich die Bundeswehr für die Beschaffung von LMS entschieden, die umgangssprachlich oft als „Kamikazedrohnen“ bezeichnet werden. Loitering Munition bedeutet auf Deutsch so viel wie „abwartende Munition“, denn sie kann lange in der Luft kreisen, bevor sie ein Ziel bekämpft. Über bordeigene Sensoren und eine KIKünstliche Intelligenz-gestützte Datenauswertung können die Systeme selbstständig Ziele am Boden erkennen und dem Bedienenden anzeigen. Nach einer entsprechenden Freigabe kann der Flugkörper samt Sprengladung das Ziel mit hoher Präzision bekämpfen. Die Kontrolle über die Bekämpfung behält dabei immer der Mensch. Aufgrund der räumlichen Distanz minimiert der Einsatz von LMS das Risiko für unsere Soldatinnen und Soldaten und stellt eine unverzichtbare Ergänzung unserer Fähigkeiten zur punktgenauen Bekämpfung oberhalb der Artilleriereichweite dar.
Aktuelle Konflikte haben gezeigt, dass LMS eine Schlüsselfähigkeit für moderne Streitkräfte sind. Die Beschaffung von LMS hat damit höchste Priorität.

Die heutige Entscheidung des Haushaltsausschusses ebnet den Weg, die in Litauen stationierte Panzerbrigade 45 planmäßig im Jahr 2027 mit einem Aufklärungs- und Wirkverbund, einschließlich LMS auszustatten. Um diese Zeitlinien sicherstellen zu können, nutzen wir ein neuartiges Verfahren. Wichtige Meilensteine wie die Produktanpassung, erste Truppentests und Ausbildungen werden nicht nacheinander durchgeführt, sondern laufen parallel, was erhebliche Zeitgewinne ermöglicht.

Beide Hersteller haben zum jetzigen Zeitpunkt die erforderliche Reife bzw. Qualität ihrer Produkte in firmenseitigen und bundeswehreigenen Qualifizierungs- und Testverfahren nachweisen können (Proof of Concept: Machbarkeitsnachweis). Darüber hinaus wird das verbleibende Restrisiko durch die Vereinbarung von Abbruchmeilensteinen vertraglich abgesichert. Die Verträge erlauben einen einseitigen Rücktritt des Auftraggebers, wenn die erforderlichen Qualifikationsnachweise nicht erreicht werden.

Außerdem werden Innovationsklauseln angewendet, die dazu verpflichten, die LMS kontinuierlich technologisch weiterzuentwickeln bzw. anzupassen. Wir tragen damit den schnellen Innovationszyklen bei der KIKünstliche Intelligenz und bei den (Teil-)Autonomen Systemen Rechnung.

Die parallele Beauftragung mehrerer Hersteller verfolgt dabei mehrere Ziele.

Neben diesen beiden Verträgen hat der Haushaltsausschuss außerdem die vier folgenden 25-Millionen-Euro-Vorlagen gebilligt:

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