Wird es ein Losverfahren geben?
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Wenn die Zahl der Freiwilligen nicht dem Bedarf der Bundeswehr entspricht, muss sich das Parlament erneut mit dem Wehrdienst befassen. Die Entscheidung, ob es ein Zufallsverfahren beziehungsweise Losverfahren geben soll, ist dann dem Bundestag vorbehalten.