Fregatte im Hafen
© Bundeswehr/Sebastian Wilke
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Rahmenvertrag für Rüstungsprojekte: Bundeswehr sucht schnelle und flexible …

Die Bundeswehr beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für „Unterstützungsleistungen für das Projektmanagement im BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr“ abzuschließen. Der Vertrag soll es ermöglichen, flexibel und kurzfristig auf Bedarfe in Rüstungsprojekten zu reagieren und externe Expertise einzuholen.

Die Erfahrung zeigt, dass bei großen, komplexen Rüstungsprojekten eine schnell verfügbare und passgenaue Fachexpertise notwendig ist. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Projektverlauf. Da dieser Bedarf bei langfristigen Großvorhaben aber meist nur punktuell entsteht, ist die Nutzung externer Unterstützungsleistungen, im Gegensatz zum dauerhaften Vorhalt eigener Kapazitäten, meist die wirtschaftlichere Alternative.

Absicht des BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr ist es, eine Rahmenvereinbarung mit den Bietern der drei wirtschaftlichsten Angebote (sogenannte Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung) zu schließen. So soll sichergestellt werden, dass auch innerhalb dieses Rahmens eine Wettbewerbssituation bei einzelnen Beratungsleistungen gegeben ist. Das BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr wird die Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb zeitnah veröffentlichen.

Kurzfristige Beratung im Bedarfsfall

Der Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von drei Jahren plus die Option auf ein weiteres Jahr umfassen. Für den Gesamtzeitraum von vier Jahren werden insgesamt Mittel in Höhe von maximal 208 Millionen Euro eingeplant. Verglichen mit dem Gesamtvolumen der Rüstungsprojekte von nahezu 100 Milliarden Euro, macht diese Summe in etwa 0,2 Prozent aus. Dass dies eine lohnende und kosteneinsparende Investition ist, wurde in der Vergangenheit immer wieder unter Beweis gestellt.

Mit dem Abschluss von Rahmenverträgen ist noch keine Zahlungsverpflichtung verbunden. Diese entsteht erst durch den im einzelnen Bedarfsfall passgenauen Abruf einer Beratungsleistung. Die eingeplanten Finanzmittel stellen also faktisch einen Rahmen dar, der nur in dem Maße ausgeschöpft wird, in dem eine externe Unterstützung erforderlich ist.

Die Bundeswehr beabsichtigt mit der Rahmenvereinbarung externe Beratungsleistungen zu erleichtern und ein Instrument zu nutzen, wie es in der freien Wirtschaft bereits längst üblich ist und sich bewährt hat. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung wird auch eine Empfehlung aus dem KPMGDas Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG-Gutachten zu den wichtigsten Rüstungsprojekten umgesetzt.

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