Aufklärungsdrohne Heron auf der Landebahn
© Bundeswehr/Daniel Richter
KategorieRüstung

Heron 1 fliegt weiter über Mali

Der Betreibervertrag für den Einsatz des unbemannten Luftfahrzeugsystems Heron 1 in Mali soll um ein Jahr verlängert werden. Für die Vertragsverlängerung sind rund 30 Millionen Euro vorgesehen. Optional ist eine weitere einjährige Laufzeitverlängerung möglich.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 13. Mai grünes Licht für die Laufzeitverlängerung der Nutzung des Heron 1 in Mali gegeben.

Bewährter Beitrag

Durch den zur Verlängerung anstehenden Vertrag wird die Betreiberfirma die Luftfahrzeuge, Bodenkontrollstationen, Kommunikationsmittel, das zur Wartung benötigte Firmenpersonal sowie eine vereinbarte Anzahl von Flugstunden bereitstellen.

Gesteuert wird Heron 1 im Einsatzflugbetrieb ausschließlich durch das Personal der Bundeswehr. Das Heron 1-System dient mit seinen Aufklärungsfähigkeiten dem Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Einsatzland. Die Laufzeitverlängerung für die Heron 1 ermöglicht zugleich die Ausweitung der bereits heute durch die Bundeswehr in Gao bereitgestellten Befähigung zur unbemannten luftgestützten Aufklärung für die Vereinten Nationen. Damit leistet die Bundeswehr einen wesentlichen Beitrag zum Prozess der Kräfteanpassung der UNUnited Nations, durch den die MINUSMAMission Multidimensionnelle Intégrée des Nations Unies pour la Stabilisation au Mali-Mission künftig mobiler und reaktionsfähiger werden soll.

Zwischenlösung

Heron 1 ist die Zwischenlösung für ein System zur abbildenden Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes. Ende 2023 ist vorbehaltlich der künftigen Bedarfsforderung der UNUnited Nations und eines entsprechenden Mandats des Deutschen Bundestages der Übergang auf das  leistungsstärkere System German Heron TP vorgesehen.

25-Millionen-Euro-Vorlagen

Das am Mittwoch vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beratene Vorhaben mit einem Volumen von rund 30 Millionen Euro wurde als 25-Millionen-Euro-Vorlage vorgelegt. Unter diesen Begriff fallen alle Beschaffungs- und Entwicklungsprojekte der Bundeswehr ab einem Investitionsvolumen von 25 Millionen Euro. Diese bedürfen vor Vertragsschluss der gesonderten Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

von Alexander Schröder

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