Rüstungskontrolle
Nichtverbreitungs- und Abrüstungsverträge tragen zu einer stabileren internationalen Ordnung und einem effektiven multilateralen System bei.
Experten des Auswärtigen Amtes, des ZVBw, Militärattachés und weitere in der Rüstungskontrolle tätige Teilnehmer aus der Bundeswehr waren auf Einladung des BMVg nach Berlin gereist.
Das nordkoreanische Nuklearbestreben, der Fall Sergej Skripal und die Chemiewaffeneinsätze in Syrien sowie die verschlechterte Sicherheitslage in Europa durch die Krise in der Ukraine sind nur die prominenten Beispiele, die die sicherheitspolitische Relevanz der Rüstungskontrolle unterstreichen. Ohne Vertrauen und Berechenbarkeit können destabilisierende Entwicklungen nicht eingegrenzt werden; die Weitergabe und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen nicht verhindert werden. Auch das mögliche Scheitern des INF-Vertrages zeigt, dass die Rüstungskontrolle vor gewaltigen Herausforderungen steht. Die Rüstungskontrollarchitektur der 90er Jahre muss an heutige sicherheitspolitische, technologische und militärische Gegebenheiten angepasst werden.
Diese Herausforderungen – und die Chancen – wurden am 29. und 30. Januar auf der jährlichen Nationalen Rüstungskontrolltagung in Berlin erörtert. Das Rüstungskontrollreferat des Verteidigungsministeriums hat über 50 Experten der Bundeswehr und weitere Gäste eingeladen, um über neueste Entwicklungen sowie weiteres Vorgehen zu informieren und zu diskutieren.
So gehe es im Bereich der nuklearen Rüstungskontrolle um „die Stärkung und den Erhalt der bestehenden Abkommen“, sagte Susanne Baumann, Abteilungsleiterin für internationale Ordnung, Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle im Auswärtigen Amt und Beauftragte der Bundesregierung für Abrüstung und Rüstungskontrolle. Es gehe darum, die verbleibende Zeit zur Rettung des INF-Vertrages zu nutzen und den New START-Vertrag zu erhalten. Weitere Arbeitsschwerpunkte, um Proliferationsrisiken zu begrenzen, seien die Überprüfungskonferenz zum Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag NVV in 2020 sowie die Stärkung des Chemie- und Biowaffenübereinkommens (CWÜ und BWÜ).
Neue Herausforderungen würden sich vor allem da stellen, wo die bisherigen Instrumente der Rüstungskontrolle nicht greifen. In der Cybersicherheit, bei autonomen Waffensystemen (LAWS), neuen Trägersystemen, Hyperschallraketen und in der Dimension Weltraum kommt man mit dem klassischen Panzer- und Raketenzählen nicht weiter. „Wir müssen uns rechtzeitig um die Einhegung kümmern“, betonte Rüdiger Huth, der Stellvertretende Abteilungsleiter Politik des BMVg, mit Blick auf die Integration Neuer Technologien in das Rüstungskontrollregime. Die völkerrechtskonforme Nutzung dieser Technologien hat für das Verteidigungsministerium Priorität.
Im Fokus deutscher Rüstungskontrollpolitik steht auch die Fortentwicklung und Modernisierung der konventionellen Rüstungskontrolle – insbesondere des KSE-Vertrages und des Wiener Dokuments als zentralem Instrument der militärischen Vertrauensbildung zwischen den OSZE-Mitgliedstaaten. Es geht dabei um die Stärkung der Krisenprävention, die Erhöhung der Transparenz über Streitkräfte, zum Beispiel im Bereich der militärischen Übungen, die Verbesserung der Überprüfung getroffener Vereinbarungen sowie eine Intensivierung militärischer Kontakte.
Deutschland will seinen Sitz im UN-Sicherheitsrat auch zur Thematisierung rüstungskontrollpolitischer Schwerpunkte nutzen.
Die von der Bundesregierung eingebrachte Initiative zum Neustart der konventionellen Rüstungskontrolle ergibt sich aus den veränderten sicherheitspolitischen, militärischen und technologischen Rahmenbedingungen: Beispiele sind der Umgang mit umstrittenen Territorien, die erhöhte militärische Mobilität und Wirkung auch über große Distanzen oder die Erfassung neuer Waffensysteme. Die bestehenden Regelwerke orientieren sich noch immer am bipolaren Blockansatz in Europa. „Kleine Schritte, langer Atem und dicke Bretter bohren“, so skizziert Rüdiger Huth die Herausforderung in einem schwierigen sicherheitspolitischen Umfeld. Der Leiter des Rüstungskontrollreferats im BMVg, Ernst-Christoph Meier, sieht die „Rüstungskontrolle in einer Umbruchphase“, in der es einerseits gelte, bestehende Abkommen und Verträge zu erhalten und sich gleichzeitig neuen Herausforderungen zu stellen.
Bezüglich des Vertrages über den Offenen Himmel erwartet Huth schon bald einige Fortschritte. Mit der Beschaffung eines neuen Beobachtungsflugzeugs hat die Bundesregierung ein wichtiges Signal für kooperative Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung im OSZE-Raum gesetzt. Der Airbus A319 soll im Sommer dieses Jahres an die Bundeswehr übergeben werden. Nach Umrüstung und Zertifizierung durch die Vertragsstaaten verfügt Deutschland dann wieder über ein modernes und leistungsfähiges Beobachtungsluftfahrzeug mit großer Reichweite. Betrieben wird es durch die Flugbereitschaft des BMVg, das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) stellt das Missionspersonal. Das Flugzeug, das auch Partnerstaaten bereitgestellt wird, biete die Möglichkeit „Erfolge sichtbar zu machen“, so Huth.
In Arbeitsgruppen haben die Experten spezielle Herausforderungen für die Rüstungskontrolle beraten: zum Beispiel die Weltraum-Dimension.
Frau Baumann kündigte auf der Tagung an, dass die Kleinwaffenkontrolle einen der rüstungskontrollpolitischen Schwerpunkte für den deutschen Sitz im UN-Sicherheitsrat bilden wird. Die Bundesregierung sieht die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (Small Arms and Light Weapons – SALW) sowie deren Munition als wesentliches Element von Krisenprävention und Friedenskonsolidierung an.
Auch in diesem Bereich unterstützt die Bundeswehr maßgeblich die deutschen rüstungskontrollpolitischen Maßnahmen unter Federführung des Auswärtigen Amtes. Kürzlich haben vier Experten des ZVBw 27 malische Polizisten und Soldaten im richtigen Umgang mit Munition geschult. Die Ausbildung ist Teil der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung, um lokale Partner in die Lage zu versetzen, selbst für Sicherheit zu sorgen. Ganz im Sinne des Vernetzten Ansatzes flankiert die Rüstungskontrolle damit die Entwicklungszusammenarbeit, denn die Proliferation illegaler Kleinwaffen und Munition hemmt die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und trägt maßgeblich zur gewaltsamen Eskalation von Konflikten bei.
Insgesamt haben die Soldatinnen und Soldaten des ZVBw rund 330 Rüstungskontroll-Maßnahmen im vergangenen Jahr durchgeführt, berichtet der Kommandeur, Brigadegeneral Peter Braunstein. Das ZVBw überwacht nach den Vorgaben des Auswärtigen Amtes und unter Führung des BMVg die Umsetzung der Rüstungskontrollverträge, die Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Die rund 180 Soldaten inspizieren Militäranlagen der Vertragspartner, begleiten ausländische Delegationen zur Inspektion in Deutschland und bilden Rüstungskontrollinspekteure aus.
Ein weiteres praktisches Beispiel für den gelebten Vernetzten Ansatz in der Nichtverbreitung sind die Biosicherheitsprojekte in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr und die GIZ haben innerhalb der Ertüchtigungsinitiative die Gründung einer Allianz zum Schutz vor biologischen Gefahren in der Sahel-Region unterstützt.
Den G5-Sahel-Staaten (Mali, Mauretanien, Burkina Faso, Niger und Tschad) steht nun ein mobiles Labor zur schnellen Erkennung hochpathogener Erreger (zum Beispiel Ebola) zur Verfügung. Entwickelt wurde das mobile Labor vom Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr. Für das Biosicherheits-Netzwerk wurden pro Staat zwei Einsatzteams mit jeweils sieben Experten sowohl in Afrika als auch in Deutschland geschult. Der GIZ-Referent spricht von einer „Synergie, die perfekt passt“.
von Florian Manthey