Zwei Soldatinnen gehen vom Betrachter weg.
© Bundeswehr/Jana Neumann
KategorieAktuelles

Bundestag beschließt neues Gesetz zur Gleichstellung in der Truppe

Das Parlament hat in zweiter und dritter Lesung das Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz für das militärische Personal der Bundeswehr beschlossen. Mit den Änderungen wird das militärische Gleichstellungsrecht an das bereits novellierte zivile Bundesgleichstellungsgesetz angepasst. Ein Überblick.

Was ist das Besondere an dem Gesetz?

Das Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal (MilPersGleiFoG) ist ein sogenanntes Mantel- oder Artikelgesetz: Mit ihm werden gleichzeitig mehrere Gesetze unterschiedlicher Inhalte geändert.

Was sind die Ziele des Gesetzes?

Der Anteil von Soldatinnen in allen Bereichen der Streitkräfte soll steigen. Das gilt besonders in Führungspositionen. Frauen sind ein Gewinn für die Streitkräfte – gemischte Teams arbeiteten effektiver und sind produktiver. Auch Diversität ist ein Erfolgsfaktor.

Die Gesetzesnovelle leistet einen weiteren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung. Diese ist eines von 17 Zielen, die sich die Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung der Welt gesetzt haben. Durch die Anpassung des militärischen Gleichstellungsrechtes an das bereits novellierte (zivile) Bundesgleichstellungsgesetz werden beispielsweise die Rechte der militärischen Gleichstellungsbeauftragten deutlich gestärkt.

Ein weiteres Ziel des Gleichstellungsfortentwicklungsgesetzes ist die weitere Optimierung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Hierzu zählt zum Beispiel eine bessere finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung.

Auch bei der Betreuung von Familienangehörigen werden die Soldatinnen und Soldaten noch stärker unterstützt. Dies gilt besonders in Krisenlagen sowie im Bündnis- oder Verteidigungsfall. Betreuungskosten können leichter und in größerem Umfang erstattet werden.

Das Gesetz sieht den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei Versorgungsbeziehenden mit einem vorübergehend erhöhten Ruhegehaltssatz vor. Diese Personen können laut dem verabschiedeten Gesetz eine Beschäftigung über den Rahmen eines Minijobs hinaus ausüben, ohne dass der Anspruch auf vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltes entfällt.

Das neue Gesetz sorgt zudem dafür, dass Reservistendienstleistende den Angehörigen der aktiven Truppe bei der Prämie für besondere Einsatzbereitschaft laut Paragraf 42b des Bundesbesoldungsgesetzes gleichgestellt werden.

Die Streitkräfte werden als moderner Arbeitgeber weiter fortschrittlich aufgestellt. Damit leistet das Gesetz einen Beitrag, die Attraktivität der Bundeswehr zu steigern – und damit auch die Kampfkraft und Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte zu stärken. Dazu ist die Novellierung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes ein wichtiger Baustein.

Die im Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz gebündelten Maßnahmen sind damit ein Beitrag zur Sicherung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.

Wie geht es weiter?

Vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt hat der Bundesrat noch die Möglichkeit eines Einspruches. Das Gesetz muss der Bundespräsident unterschreiben. Das Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz soll voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. 

von Jörg Fleischer

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