Einsätze der Bundeswehr
Damit die Bundeswehr im Ausland aktiv sein kann, muss der Bundestag den Einsätzen zustimmen. Ein Überblick über die aktuellen Mandate.
Die Marine soll sich nach Beschluss der Bundesregierung weiter an der EU-geführten Operation Irini beteiligen. Der Auftrag wird an das neue EU-Mandat angepasst: Dabei wird die Informationsgewinnung ausgebaut.
Die Bundesregierung hat am 28. Oktober 2026 beschlossen, dass der Einsatz zur Stabilisierung Libyens fortgesetzt werden soll. Der Bundestag muss dem Einsatzmandat noch zustimmen. Verteidigungsminister Boris Pistorius hat am 4. November 2026 in der Ersten Lesung im Parlament die Bedeutung der Mission hervorgehoben: „Das Mittelmeer ist für Europa von herausragender strategischer Bedeutung.“
Europa müsse auf die veränderte Bedrohungslage im Mittelmeer reagieren, erklärte der Minister. Mit dem weiterentwickelten Mandat würden neben der Überwachung des UN-Waffenembargos gegen Libyen auch die Aktivitäten der russischen Schattenflotte und der Schutz kritischer maritimer Infrastruktur in den Blick genommen. „Irini wird deshalb künftig ein umfassendes maritimes Lagebild ermöglichen“, so der Minister.
Libyen ist weiterhin politisch gespalten. Ein Übergang zu nationalen Wahlen ist bislang nicht gelungen und konkurrierende politische Lager prägen die Lage. Auch Verstöße gegen das UN-Waffenembargo und die Präsenz ausländischer Kämpfer dauern an.
Die EU-Operation EUNAVFOR MED Irini ist ein Beitrag zur Sicherheit im Mittelmeer und zur Unterstützung des Friedensprozesses in Libyen. Eine wichtige Änderung gegenüber dem bisherigen Mandat: Nach dem Auslaufen der einschlägigen UN-Ermächtigung darf die Operation das Waffenembargo nicht mehr durch Inspektionen von Schiffen durchsetzen. Informationen über mögliche Verstöße sollen aber weiterhin gesammelt und an die Vereinten Nationen weitergeleitet werden.
Das neue Mandat greift die Neuausrichtung der Operationsaufgaben durch die EU auf: EUNAVFOR MED Irini soll die Interessen der EU im Mittelmeer schützen und zur Umsetzung von UN-Resolutionen beitragen. Dazu zählen die Beobachtung möglicher Embargoverstöße, die Erfassung unerlaubter Erdölausfuhren aus Libyen sowie Beiträge gegen Schleuser- und Menschenhändlernetzwerke.
Neu hervorgehoben wird das Vorgehen gegen Aktivitäten der Schattenflotte. Unter den Voraussetzungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen können Betretungsrechte ausgeübt werden – insbesondere bei begründetem Verdacht, dass ein Schiff keine Staatszugehörigkeit besitzt. Hinzu kommt die Aufgabe, ein Austauschformat zur Zusammenarbeit bei der maritimen Sicherheit im Mittelmeer zu schaffen.
Die Mission ist Teil eines umfassenden internationalen Engagements. Die Bundesregierung unterstützt Libyen auch mit humanitären, stabilisierenden und entwicklungspolitischen Maßnahmen. Auf EU-Ebene unterstützt die zivile Mission EUBAM Libya beim Grenzmanagement und bei der Reform des libyschen Sicherheitssektors. Deutschlands Beiträge zu EUNAVFOR MED Irini stehen zudem im Zusammenhang mit dem Engagement für maritime Sicherheit in der gesamten Region, darunter die NATO-Operation Sea Guardian und die EU-Operation EUNAVFOR Aspides.
Nach der Beratung des Antrags der Bundesregierung im Bundestag muss das Parlament noch über die Fortführung des Einsatzes abstimmen.
von Redaktion der Bundeswehr