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KategoriePressemitteilung

Stärkung von Drohnenabwehr, Luftverteidigung, sicherer Kommunikation

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute vier sogenannten 25-Millionen-Euro-Vorlagen für Beschaffungsgroßprojekte der Bundeswehr zugestimmt, darunter auch der Beschaffung von Netzwerferdrohnensystemen für den Schutz von Bundeswehr-Liegenschaften. 

Aufgrund der steigenden Bedrohungslage durch Klein- und Kleinstdrohnen, auch zum Zwecke von Ausspäh- und Sabotageversuchen, benötigt die Bundeswehr effektive Abwehrmittel, um ihre Liegenschaften im In- und Ausland zu schützen. Netzwerferdrohnen gelten als bewährte Abwehrmaßnahme für den Liegenschaftsschutz und werden in der Regel im Verbund mit weiteren Systemen (z.B. Störsender, Detektionsradare) eingesetzt. Das Einfangen bzw. Abwehren erfolgt mithilfe eines Abfangnetzes und ist somit auch im urbanen Gelände möglich.

Das unbefugte Überfliegen militärischer Liegenschaften ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird als Teil hybrider Bedrohungsszenarien konsequent verfolgt und geahndet. Die Bundeswehr arbeitet intensiv am Ausbau ihrer Fähigkeiten zur Drohnenabwehr. Für alle relevanten Reichweiten und Zielklassen wurden bereits neue Abwehrmaßnahmen umgesetzt oder ihre Erprobung und Beschaffung ist im Gange, einschließlich des Nah- und Nächstbereichs. Zudem wurden in allen Teilstreitkräften Schnelle Reaktionselemente (SRE) für die Drohnenabwehr aufgestellt, die hochmobil sind und anlassbezogen Objekte oder Aktivitäten schützen können. Diese SRE unterstützten bereits unsere Partner Belgien und Dänemark bei der Drohnenabwehr.

Neben diesem Vertrag hat der Haushaltsausschuss außerdem die drei folgenden 25-Millionen-Euro-Vorlagen gebilligt:

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