Die Drohne Heron TP fährt auf der Flugstartbahn auf den Betrachter zu.
© Bundeswehr
Kategorie25-Millionen-Euro-Vorlagen

Weg frei zur Bewaffnung der Drohne Heron TP mit Präzisionsmunition

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 6. April die Mittel für die Bewaffnung der Aufklärungsdrohne Heron TP freigegeben. In Zukunft können die Drohnen mit speziellen Präzisionslenkflugkörpern ausgerüstet werden. Insgesamt sind rund 150 Millionen Euro für Bewaffnung, Ausbildung des Personals und das Peripheriegerät vorgesehen.

Präzisionsmunition für mehr Sicherheit der Truppe

Am Ende der breit geführten Drohnendebatte steht jetzt die Entscheidung des Deutschen Bundestages. Die Heron TP kann nun mit speziell für das System entwickelten Lenkflugkörpern bestückt werden. Mit dieser Munition lässt sich eine schnelle, präzise und räumlich begrenzte Wirkung gegen Fahrzeuge oder Stellungen erzielen.

In Einsätzen bewährt

Die Bundeswehr nutzt Drohnen vom Typ Heron bereits seit 2010 in den Auslandseinsätzen. Dort wurde das Vorgängermodell Heron 1 zur Aufklärung eingesetzt. Wie die jetzt in der Einführung befindliche Heron TP hat Deutschland auch dieses Modell von Israel geleast. Die Heron TP ist für mittlere Flughöhen und lange Flugzeiten (MALEMedium Altitude Long Endurance, Medium Altitude Long Endurance) ausgelegt. Die Übertragung der gewonnenen Bilddaten erfolgt in Echtzeit. Das Luftfahrzeug kann unter anderem über eine Satellitenverbindung kontrolliert werden.

In der Koalition vereinbart, im Bundestag beschlossen

Die Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen auszustatten, war lange politisch umstritten. Den Weg dafür haben die Regierungsparteien im letzten Jahr in ihrem Koalitionsvertrag freigemacht. Dort heißt es: „Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen. Unter verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten werden wir daher die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode ermöglichen. Bei ihrem Einsatz gelten die Regeln des Völkerrechtes. Extralegale Tötungen – auch durch Drohnen – lehnen wir ab.“

Technische Daten

Länge:

14 Meter

Spannweite:

26 Meter

Antrieb:

Turboprop-Triebwerk mit 1.200 PS

Nutzlast:

bis zu 1 Tonne

Maximales Abfluggewicht:

5,4 Tonnen

Flugzeit:

bis zu 27 Stunden Einsatzdauer

Flughöhe:

bis zu 12.500 Meter

von Björn Lenz

Die 25-Millionen-Euro-Vorlagen

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