AKK im Porträt von vorn
© Bundeswehr/Tobias Koch
KategorieTagesbefehl

AKK-Tagesbefehl: Folgen rechtsextremistischer Tendenzen im KSK

Soldatinnen und Soldaten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Die überwältigende Mehrheit von Ihnen stand und steht fest und überzeugt zu den Werten unseres Grundgesetzes und verteidigt sie. Dennoch häuften sich im Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr seit April 2017 Verdachtsfälle von rechtsextremistischer Gesinnung und fehlender Verfassungstreue. Gerade Spezialkräfte benötigen ein Grundvertrauen nicht nur ihrer politischen und militärischen Führung, sondern auch des Parlaments als ihrem Auftraggeber und der Gesellschaft insgesamt. Dieses grundlegende Vertrauen wird durch die rechtsextremen Verdachtsfälle im KSK nachhaltig gefährdet.

Als Bundesministerin der Verteidigung verfolge ich zur Ermittlung und Aufdeckung aller Hintergründe der einzelnen Fälle, möglicher Netzwerke und Ermöglichungsstrukturen eine harte und konsequente Linie. Zuletzt erfolgten ab Oktober 2019 die Umstrukturierung des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und im Mai 2020 der Kabinettsbeschluss zur Verschärfung der Gesetzeslage mit dem Ziel einer schnellen Entfernung von Extremisten aus der Truppe. Auch durch die intensivere und verstärkte Arbeit des MAD in laufenden Fällen und durch die verstärkte Kooperation mit zivilen Behörden in Bund und Ländern kommt es zu Ermittlungsergebnissen und wird es auch künftig zum Aufdecken weiterer Fälle kommen. Mit der Durchsuchung eines Grundstücks eines KSK-Soldaten in Sachsen und dem schwerwiegenden Fund von Munition, Sprengstoff, Waffen und verfassungsfeindlichem Material gibt es seit Mai 2020 eine neue Dimension.

Vor diesen Hintergründen setzte ich am 29. Mai 2020 eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Generalinspekteurs der Bundeswehr ein, um eine Struktur- und Defizitanalyse zu rechtsextremistischen Tendenzen innerhalb des KSK durchzuführen und Schlussfolgerungen vorzulegen, wie Rechtsextremismus im KSK besser bekämpft und bereits im Keim erstickt werden kann. Die Arbeit der Arbeitsgruppe wurde durch die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages begleitet. Während des Arbeitszeitraumes der Arbeitsgruppe wandte sich ein in Ausbildung befindlicher Kommandooffizier schriftlich an das Ministerium und wies auf Missstände in der Ausbildung und der Kultur des Umgangs im KSK hin. Die Untersuchung der im Brief geschilderten Missstände floss in die Arbeit der Arbeitsgruppe ein. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe und ich führten in den vergangenen Tagen persönliche Gespräche mit Soldaten des Kommandos Spezialkräfte, mit den Personalvertretungen, den vorgesetzten Dienststellen sowie mit der Leitung des MAD. Am 30. Juni 2020 legte mir die Arbeitsgruppe ihren Bericht vor.

Das KSK zeigte in allen Einsätzen seit 1998 Spitzenleistungen. Die Analyse der aktuellen Ereignisse und rechtsextremistischen Fälle macht jedoch deutlich, dass sich das KSK zumindest in Teilbereichen über die letzten Jahre verselbstständigt hat, abgeleitet aus einem ungesunden Eliteverständnis einzelner Führungskräfte. Dadurch entstanden Bereiche im KSK, in denen sich „toxic leadership“, extremistische Tendenzen und ein laxer Umgang mit Material und Munition entwickelten, die in keiner Weise mit den geltenden Vorschriften der Bundeswehr im Einklang stehen.

Die Dienstaufsicht aller Ebenen oberhalb der Kompanie hat in diesen Segmenten über einen längeren Zeitraum eine bedenkliche Entwicklung nicht erkannt oder unterschätzt. Daraus folgt, dass das KSK nicht in seiner jetzigen Verfassung bestehen bleiben kann. Es muss von innen heraus verändert und wieder besser in die Bundeswehr integriert werden. Die Abschottung und ein in Teilen fehlgeleitetes Selbstverständnis müssen aufgebrochen werden. Unser Blick richtet sich dabei besonders auf diejenigen im KSK, die dazu beigetragen haben und weiter dazu beitragen, die Mauer des Schweigens zu brechen und aus dem KSK selbst heraus eine Reinigung und Erneuerung von innen voranzutreiben.

Es kommt jetzt darauf an, zur Unterstützung der überwältigen Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten im KSK, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und hervorragende Leistungen erbringen, Rechtsextremisten und rechtsextremistisches Gedankengut schnell und mit aller Konsequenz aus der Truppe zu entfernen und die Ermöglichung oder Begünstigung von Rechtsextremismus hart zu unterbinden. Gleichzeitig ist es nötig, die Fähigkeiten der Bundeswehr zur Durchführung von Spezialoperationen zu erhalten und ihre Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Deswegen habe ich gemeinsam mit dem Generalinspekteur entschieden, dass Übungstätigkeit und internationale Kooperationen des KSK bis auf Weiteres eingestellt werden. Einsatzverpflichtungen werden, soweit möglich, von anderen Einheiten übernommen. Das KSK wird sich ab sofort voll auf die als notwendig erkannten Veränderungen konzentrieren. Durch ihre konsequente Umsetzung hat das KSK die Chance Vertrauen neu aufzubauen.

Die 2. Kompanie Kommandokräfte wird aufgelöst. Hier wurde im April 2017 mit einer „Feier“ rechtsextremistisches Verhalten offensichtlich, das zum Teil bis heute aus falsch verstandenem Korpsgeist durch Einzelne gedeckt wird. Mit der Auflösung wird ein klares Signal gesetzt. In den Kommando- und Unterstützungskräften des KSK werden neue Funktionen für stellvertretende Bataillonskommandeure und Führungsfeldwebel geschaffen. Deren Stabsstrukturen werden in den Bereichen Personal, Militärische Sicherheit und Logistik gestärkt.

Ein Advisory Board unter Leitung des Generalinspekteurs der Bundeswehr wird die umfassende Begleitung der Spezialkräfte in diesem Prozess übernehmen und mir ständig berichten. Die Dienstaufsicht über das KSK durch den Inspekteur des Heeres und seine Inspizienten, das Steering Board des Befehlshabers Einsatzführungskommando und den Beauftragten des Generalinspekteurs für Erziehung und Ausbildung wird gleichzeitig gestärkt.

Der Bereich Ausbildung des KSK wird ins Heer eingegliedert. Er wird truppendienstlich der Infanterieschule des Heeres und damit fachlich dem Ausbildungskommando im Heer unterstellt. Der Austausch des KSK mit Spezialkräften anderer Teilstreitkräfte und der internationale Austausch in der Ausbildung werden gezielt gefördert. Für die Werdegänge von Kommandosoldaten werden Vorverwendungen außerhalb des KSK zu verbindlichen Anforderungen. Für die Werdegänge von Führungskräften des KSK sind künftig Verwendungen außerhalb des KSK in den Bereichen Ausbildung und Führung zwingend notwendig.

Für Schlüsselpositionen für Kommandooffiziere und Kommandofeldwebel sowie für querschnittlich eingesetztes Personal wird die Verwendungsdauer begrenzt. Teams innerhalb der Kommandokräfte werden künftig im Rahmen einer Rotation zwischen den Kompanien wechseln. Das Zentrum Innere Führung der Bundeswehr wird mit einem externen Kontrollblick Ausbildungsabschnitte des KSK begleiten.

Die Untersuchungen der Verdachtsfälle und die Arbeit der Arbeitsgruppe förderten zutage, dass im KSK zum Teil gravierende Disziplinmängel und Verfahrensprobleme im Umgang mit Munition und Sprengstoff bestanden. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen konnten Verschuss, Nutzung oder Verbleib von 37.000 Schuss Munition im Überbestand sowie 48.000 Schuss und 62 Kilogramm Sprengstoff im Unterbestand noch nicht geklärt werden. Ich habe daher gemeinsam mit dem Generalinspekteur angeordnet, dass in einer Generalinventur durch den Kommandeur der Division Schnelle Kräfte (DSK) die Vollzähligkeit von Munition, Sprengstoff, Gerät und Ausrüstung erfasst werden und dass künftig ein digitales System zur korrekten Erfassung von Munition und Sprengstoff zur Anwendung kommt. Das KSK darf keine falsch verstandene Ausnahmestellung haben. Die gültigen Regeln sind einzuhalten sowie durch Disziplinarvorgesetzte und Dienstaufsicht durchzusetzen. Zusätzlich hat der Inspekteur des Heeres eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die den Verbleib der Munition in Einsätzen, Missionen und Übungen umfassend überprüft und Ergebnisse zu Jahresbeginn 2021 vorlegen wird.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen rechtsextremistische Verdachtsfälle seit April 2017 wurde auch deutlich, dass der MAD seinen diesbezüglichen Aufgaben nicht in der erforderlichen Weise nachgekommen ist. Die vor diesem Hintergrund getroffenen Entscheidungen zur Umstrukturierung des MAD, die im Oktober 2019 in Kraft getreten sind, zeigen zweifelsohne Wirkung. Nicht zuletzt der Waffen- und Munitionsfund in Sachsen ist das Ergebnis operativer Verbesserungen. Der im Zuge dieser Ermittlungen zutage getretene Informationsabfluss aus dem MAD hin zu Angehörigen des KSK und die Kommunikation nach innen und außen zeigen jedoch auch nach wie vor nicht akzeptable Mängel an Professionalität. Ich habe den Präsidenten des MAD hierzu angewiesen, bis Ende August ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten, mit dem Ministerium abzustimmen und zusammen mit einem verbindlichen Implementierungsplan vorzulegen. Organisation und Arbeitsweisen der Extremismusabwehr des MAD müssen weiter deutlich verstärkt und weiter professionalisiert werden. Die Informationsflüsse im Bereich Extremismusabwehr an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und den Deutschen Bundestag müssen künftig bruchfrei und schneller erfolgen.

Der Präsident des MAD hat bereits entschieden, dass umgehend und gezielt eine Betrachtung des im MAD eingesetzten Personals sowie eine Überprüfung aller Kontakte zwischen Mitarbeitern des MAD und Angehörigen des KSK auf allen Ebenen erfolgt. Zweifellose und aktive Unterstützung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, persönliche Integrität und professionelle Distanz zu den Angehörigen der Bundeswehr außerhalb des MAD sind zwingend geboten. Kompromisse sind hier nicht möglich.

Das Bundesministerium der Verteidigung wird zudem auf das Bundesministerium des Innern (BMI) zugehen, um zu prüfen, ob eine Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes die Rahmenbedingungen für den Kampf gegen rechtsextremistische Tendenzen in der Bundeswehr verbessern kann. Dabei wird die Einführung einer neuen Sicherheitsüberprüfung der Stufe 4 angestrebt, die die intensivere Überprüfung eines breiteren Umfelds und häufigere Wiederholungsüberprüfungen für besonders sensible Dienstposten unter anderem im KSK ermöglichen kann. Gleichzeitig wird das BMVg in eigener Zuständigkeit eine Beorderungssicherheitsüberprüfung für Reservisten einführen und gemeinsam mit dem BMI prüfen, wie die Verzahnung mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Verbandsstrukturen zum gemeinsamen Vorgehen gegen mögliche rechtsextreme Tendenzen unter anderem auch bei Reservisten verlässlich weiter ausgebaut werden kann.

Ich habe entschieden, dass alle Maßnahmen in Bezug auf das KSK und den MAD unverzüglich in die Umsetzung zu bringen sind. Zum Stichtag 31. Oktober 2020 werde ich eine Bewertung der Umsetzung und der eingetretenen Veränderungen vornehmen und wenn nötig über weitergehende Maßnahmen und Anpassungen entscheiden. Sollten insbesondere die Selbstreinigungskräfte des KSK nicht hinreichend Wirkung zeigen, wird sich unausweichlich die Frage stellen, ob das KSK in seiner jetzigen Form am bisherigen Standort erhalten bleiben kann.


Annegret Kramp-Karrenbauer

Bundesministerin der Verteidigung

von Annegret Kramp-Karrenbauer

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