Ein Kampfflugzeug Lockheed Martin F-35 Lightning II (F-35A) fliegt vor blauem Himmel.
© Lockheed Martin Corporation/Mikaela Maschmeier
KategorieRüstung

17. Rüstungsbericht steht im Zeichen von Zeitenwende und Sondervermögen

Das BMVgBundesministerium der Verteidigung hat den 17. Bericht zu Rüstungsangelegenheiten vorgelegt. Dieser setzt die aktuelle Bestandsaufnahme im Rüstungswesen der Bundeswehr transparent fort. Er informiert über 19 wichtige Rüstungsprojekte, unter denen beispielsweise die Vorhaben F-35A und PatriotPhased Array Tracking Radar to Intercept on Target 2 neu hinzugekommen sind. Der Bericht dient der Information des Parlamentes.

Angesichts der veränderten Sicherheitslage in Europa infolge des Überfalls Russlands auf die Ukraine rückt bei der Beschaffung und der Ausrüstung der Bundeswehr besonders der Faktor Zeit in den Vordergrund. Die durch Verteidigungsminister Boris Pistorius angewiesene Beschleunigung im Beschaffungswesen legt daher den Schwerpunkt auf Schnelligkeit – von der Planung einer Beschaffung über die Vergabe- und Vertragsverhandlungen bis hin zur Auslieferung durch die Industrie an die Truppe soll es künftig schneller gehen als bisher. Das wird auch im aktuellen Rüstungsbericht des Verteidigungsministeriums ausdrücklich betont:

Zeitenwende manifestiert sich im 17. Rüstungsbericht

Auch das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro schlägt sich im aktuellen Rüstungsbericht schon nieder. Folgende Projekte werden laut Bericht aus dem Sondervermögen der Bundeswehr ganz oder anteilig finanziert:

Im Zuge der von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufenen Zeitenwende hatte der Deutsche Bundestag 2022 das von der Bundesregierung vorgelegte Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro beschlossen. Es ist ein wichtiges Mittel zur nachhaltigen und bedarfsgerechten Finanzierung der Beschaffung für die Streitkräfte.

Verteidigungsetat und Sondervermögen Bundeswehr

Doch nicht nur aus dem Sondervermögen Bundeswehr werden Beschaffungen finanziert. Auch im Verteidigungsetat 2023 sind für Rüstungsinvestitionen, also für Forschung, Entwicklung und Erprobung sowie militärische Beschaffungen, rund 9,6 Milliarden Euro veranschlagt. Mittel aus dem Sondermögen kommen noch hinzu: „Der Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr sieht – über den Einzelplan 14 hinaus – Ausgaben in Höhe von rund 8,4 Milliarden Euro vor“, heißt es im aktuellen Rüstungsbericht. Damit stehen im Jahr 2023 insgesamt rund 18 Milliarden Euro für rüstungsinvestive Ausgaben zur Verfügung.

Kosten für Betrieb der Truppe steigen

Der 17. Rüstungsbericht unterstreicht zudem, dass für den Betrieb der Bundeswehr im Jahr 2023 insbesondere in den Bereichen Materialerhaltung, Liegenschaftsbetrieb sowie Übungen der Truppe deutlich steigende Ausgaben zu erwarten seien. Damit verbundene Mehrausgaben müssten an anderer Stelle im Einzelplan 14 ausgeglichen werden. Der Verteidigungsetat soll 2023 eine Höhe von rund 50,1 Milliarden Euro haben. In der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes sind für die Jahre 2024 bis 2026 ebenfalls jeweils rund 50,1 Milliarden Euro berücksichtigt.

Die wesentlichen Rüstungsprojekte

Der 17. Rüstungsbericht informiert außerdem schwerpunktmäßig über die wesentlichen Rüstungsprojekte, die sowohl für die Bundeswehr als auch für den politischen Raum bedeutsam sind. Zu folgenden 19 Vorhaben liefert das Dokument Zusammenfassungen der jeweiligen Projektberichte und den jeweils aktuellen Status der Projekte:


Öffentlicher und nicht öffentlicher Teil

So trägt der 17. Rüstungsbericht, der wie immer in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil gegliedert ist, der grundlegenden Änderung der Sicherheitslage umfassend Rechnung. Es geht darum, erkannte Fähigkeitslücken der Bundeswehr schnell zu schließen und so die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands in der Zeitenwende zu stärken. Der öffentliche Teil des Berichtes steht hier zum Downloaden bereit.

Das Deckblatt des 17. Rüstungsberichtes. Abgebildet sind Flugzeuge der Bundeswehr.
© Bundeswehr

17. Rüstungsbericht

Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten

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von Jörg Fleischer

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