Tauber vor dem Laptop schreibt sich Notizen auf.
© Bundeswehr/Jana Neumann
Kategorie#DrohnenDebatte2020

#DrohnenDebatte2020: Nachfragen erwünscht

Der Parlamentarische Staatssekretär, Peter Tauber, hat am Dienstag in einer virtuellen Vorlesung vor rund 270 Studenten der Universität Regensburg Fragen zur möglichen Einführung bewaffnungsfähiger Drohnen in die Bundeswehr beantwortet. Rund 90 Minuten debattierte der Staatssekretär mit Politikprofessor Stephan Bierling und seinen Studenten, nachdem er ihnen als „Stargast“ angekündigt worden war.

Schalte mit der Hauptstadt

Wie berichtet, wird die Bundeswehr Drohnen vom Typ Heron TP aus Israel anmieten, die gegebenenfalls auch bewaffnet werden können. Bisher setzt die Truppe lediglich unbewaffnete Aufklärungsdrohnen ein. Es wird also künftig möglich sein, die fliegenden Augen mit Waffen zu bestücken – ob das aber tatsächlich passieren wird, soll erst nach einer breiten öffentlichen Debatte entschieden werden. Darauf hatte sich die Regierung aus CDUChristlich Demokratische Union, CSUChristlich-Soziale Union und SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt.

Coronabedingt fand die Fragestunde als Videokonferenz statt. Tauber ließ sich von der bayerischen Landesvertretung in Berlin aus mit den Studenten verbinden. Der Staatssekretär hatte zuvor mit Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen über das gleiche Thema diskutiert. Er wechselte kurzerhand den Besprechungsraum, um die Studenten aus Regensburg mit seinen Argumenten zu überzeugen.

Tauber im Live-Chat mit einem Soldaten

Per Videodiskussion tauscht sich Staatssekretär Peter Tauber mit 300 Studenten der Universität Regensburg zur #DrohnenDebatte2020 aus.

© Bundeswehr/Jana Neumann

Schwierige Debatte in Deutschland

Nach der Begrüßung ging es dann auch gleich zur Sache. Eine sachliche Debatte über den Einsatz von bewaffneten Drohnen zu führen, sei in Deutschland schwierig, so der Staatssekretär. In der Öffentlichkeit seien damit sofort Vorstellungen vom „Drohnenkrieg“ verbunden – dem gezielten Töten missliebiger Personen ohne rechtsstaatliches Verfahren.

„Diese Vorstellungen haben rein gar nichts mit der Situation der Bundeswehr im Einsatz zu tun“, so der Staatssekretär. „Der Einsatz bewaffneter Drohnen unterliegt denselben Regeln wie jedes andere Gerät, das wir in den Einsatz bringen.“ Das wären zum einen das Völkerrecht und zum anderen die Einsatzregeln, die vom Bundestag festgelegt werden – schließlich ist die Bundeswehr eine Parlamentsarmee.

Soldaten schützen, Risiken minimieren

Unbewaffnete Drohnen seien für die Aufklärung im Einsatz unverzichtbar geworden, so der Staatssekretär. Auch bewaffnete Drohnen würden von verbündeten Ländern längst in großem Maßstab eingesetzt – unter anderem auch zum Schutz von Bundeswehrangehörigen. „Wir möchten den Schutz unserer Soldaten selber und nach unseren eigenen Regeln gewährleisten“, so Tauber.

Drohnen seien flexibler einsetzbar als beispielsweise Kampfjets, würden bessere Lagebilder liefern und würden – mit Waffen bestückt – auch eine präzisere Bekämpfung von Gegnern zulassen. Bewaffnungsfähige Drohnen seien ein weiterer „Baustein im Baukasten militärischer Wirkmittel mit einer Fülle verschiedener Einsatzmöglichkeiten“. Der Missbrauch der Drohnentechnologie durch andere Länder könne nicht als Argument dienen, der Bundeswehr den Einsatz bewaffneter Drohnen pauschal zu untersagen, so Tauber. Auch moralisch sei es nicht zu vertreten, Soldatinnen und Soldaten einem Risiko auszusetzen, dass durch den Einsatz einer Drohne vermieden werden könnte. „Wenn alle mit dem Gewehr auf dem Schlachtfeld stehen, wollen wir nicht mit der Armbrust kommen“, schließt der Staatssekretär.

von Timo Kather

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