Der KSEKonventionelle Streitkräfte in Europa-Vertrag wurde 1990 zwischen den damaligen Mitgliedstaaten der NATO und des Warschauer Pakts geschlossen und trat am 9. November 1992 in Kraft. Ziel war es, in Europa ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf niedrigerem Niveau zu schaffen und damit die Fähigkeit zu Überraschungsangriffen und zur Einleitung großangelegter Offensivhandlungen in Europa zu beseitigen. Dazu begrenzt der Vertrag die Anzahl schwerer konventioneller Waffensysteme (Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge und Angriffshubschrauber) und reglementiert die Reduzierung überzähligen Geräts.
Zur Überprüfung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen sieht der Vertrag einen detaillierten Informationsaustausch der Vertragsstaaten über ihre konventionellen Waffen und Ausrüstungen sowie die Durchführung von gegenseitigen Vor-Ort-Inspektionen vor. Der KSEKonventionelle Streitkräfte in Europa-Vertrag wird ergänzt durch die Abschließende Akte der Verhandlungen über Personalstärken mit Regelungen zur Meldung und Begrenzung der Personalbestände der konventionellen Streitkräfte der Vertragsstaaten.
Ein 1999 von den Vertragsstaaten beschlossene Anpassungsübereinkommen zum KSEKonventionelle Streitkräfte in Europa-Vertrag (A-KSEKonventionelle Streitkräfte in Europa) ist nicht in Kraft getreten.
Russland hat seit Dezember 2007 die Implementierung des KSEKonventionelle Streitkräfte in Europa-Vertrags ausgesetzt und sich 2015 auch aus dem politischen Leitungsgremium des Vertrags, der Gemeinsamen Beratungsgruppe, zurückgezogen. Die restlichen Vertragsstaaten stellten daher Ende 2011 ihrerseits die Implementierung des Vertrags gegenüber Russland ein, halten aber untereinander weiter an der Implementierung des Vertrags fest.
Das Wiener Dokument (WDWiener Dokument) ist eine vom Atlantik bis zum Ural und in Zentralasien bis an die chinesische Grenze gültige politisch verbindliche Vereinbarung aller 57 OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Mitgliedstaaten. Es basiert auf der Schlussakte von Helsinki 1975 und wurde 1990 nach dem Ende des Kalten Krieges vereinbart. Es wurde viermal ergänzt: 1992, 1994, 1999 und zuletzt 2011. Als Instrument zur militärischen Vertrauensbildung ist es ein zentraler Bestandteil der politisch-militärischen Sicherheitsdimension der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur.
Das WDWiener Dokument umfasst Mechanismen für erhöhte militärische Transparenz (z. B. jährlicher Informationsaustausch zu militärischer Organisation, Personalstärke und Hauptwaffensystemen der Streitkräfte sowie vorherige Ankündigung militärischer Aktivitäten) und entsprechende Verifikationsmaßnahmen (z. B. Inspektionen oder Entsendung militärischer Beobachter). Zudem beinhaltet das WDWiener Dokument Maßnahmen zur Vertrauensbildung (z. B. Ausbau militärischer Kontakte), zur Verhinderung gefährlicher Zwischenfälle und zur Konfliktprävention. Bemühungen um Einbeziehung der neuesten politischen, militärischen und technologischen Entwicklungen in das WDWiener Dokument kommen nur langsam voran. Unter politischer Federführung des Auswärtigen Amts und in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) implementiert das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr) die deutschen Maßnahmen im Rahmen des WDWiener Dokument.
Gerade angesichts der aktuellen politischen Verwerfungen im OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Raum, durch die Auswirkungen der Krim-Krise und des Ukraine-Konflikts, sind Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen notwendig. Auf Basis einer gesicherten Verteidigungsfähigkeit unterstützt das BMVgBundesministerium der Verteidigung Schritte und Maßnahmen, die dies befördern. Hierzu zählt insbesondere eine substanzielle Modernisierung des WDWiener Dokument, um den veränderten sicherheitspolitischen, technologischen und militärischen Rahmenbedingungen in Europa Rechnung zu tragen. Die unter deutschem OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Vorsitz 2016 intensivierte Debatte zur Modernisierung des WDWiener Dokument hat wichtige Grundlagenarbeit geleistet. Fortschritte werden erst möglich sein, wenn Russland seine Blockadehaltung aufgibt und sich konstruktiv am Modernisierungsprozess beteiligt.
Der OHOffener Himmel-Vertrag, in Kraft seit 2002, ist integraler Bestandteil der kooperativen Rüstungskontrolle im euro-atlantischen Raum. Er erlaubt den 34 Vertragsstaaten gegenseitige Beobachtungsflüge mit vertraglich festgelegten Sensoren im gesamten Anwendungsgebiet von Vancouver bis Wladiwostok. Der rechtsverbindliche Vertrag ist damit das Abkommen mit der größten geographischen Ausdehnung auf dem Gebiet der militärischen Verifikation sowie der Vertrauens- und Sicherheitsbildung. Wesentliches Ziel neben dem militärischen Erkenntnisgewinn ist die Stärkung von Vertrauen und Transparenz unter den Vertragsstaaten durch kooperative Luftbeobachtungsmissionen.
Mit der am 21. Juni 2019 von der Bundeswehr übernommenen neuen Beobachtungsplattform (Airbus 319 OHOffener Himmel) wird Deutschland nach abgeschlossener Umrüstung und Zertifizierung durch die Vertragsstaaten wieder über ein modernes und leistungsfähiges Beobachtungsluftfahrzeug mit großer Reichweite verfügen. Dies stärkt die Implementierung des OHOffener Himmel-Vertrags – und auch die Möglichkeit anderer Vertragsstaaten, das Flugzeug in gemeinsamen Missionen zu nutzen oder zu mieten.
Der am 1. Januar 1995 in Kraft getretene Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit gilt als eines der wichtigsten normativen OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Dokumente seit Anfang der 1990er Jahre. Die OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Teilnehmerstaaten legten sich darin auf politisch verbindliche Regeln für den Einsatz von Streitkräften nach innen und außen fest und einigten sich darüber hinaus insbesondere auf die demokratische Kontrolle von Streitkräften und sonstigen bewaffneten staatlichen Kräften.
Der Kodex verbindet mit seiner umfassenden und auf Rechtsstaatlichkeit abstellenden Zielsetzung die Sicherheitsdimension mit der menschlichen Dimension des OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Acquis.
Hauptimplementierungsinstrument ist ein seit 1999 praktizierter jährlicher Informationsaustausch der Teilnehmerstaaten. Seit 2003 werden Angaben über nationale Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung mit einbezogen. Dank einer auch von der Bundesregierung aktiv unterstützten Initiative wird seit 2010 ein nach Umfang und Inhalt deutlich fortentwickelter Fragenkatalog sowie seit 2011 ein Referenzleitfaden als Hilfestellung zur umfassenden und fristgerechten Beantwortung des Fragenkatalogs für die nationale Berichterstattung zugrunde gelegt.
Deutschland gehört zu den Hauptförderern des Kodex und unterstützt die OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bei der Verbreitung seiner Regelungsinhalte innerhalb und auch außerhalb des OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Raums.
Konventionelle Rüstungskontrolle sowie Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) sind feste Bestandteile deutscher Sicherheitspolitik. Das BMVgBundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr tragen zur Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Instrumente maßgeblich bei.
Die Bundeswehr trägt mit dem ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr zur Implementierung und Verifikation der Rüstungskontrollabkommen bei, aus denen sich Rechte und Pflichten für Deutschland ergeben. Es plant, koordiniert und realisiert die deutschen Maßnahmen im Rahmen des WDWiener Dokument, des KSEKonventionelle Streitkräfte in Europa-Vertrags sowie des OHOffener Himmel-Vertrags.