Die Zentrale Dienstvorschrift A-2141/1 dient den Soldatinnen und Soldaten sowie den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Führungsebenen der Bundeswehr als Handbuch für das in bewaffneten Konflikten anzuwendende Humanitäre Völkerrecht. Es beschreibt das Recht des bewaffneten Konflikts, wie es sich aus Sicht des Verteidigungsministeriums darstellt.