Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen sieht keinen Bedarf, die Aussetzung der Wehrpflicht rückgängig zu machen. Das erklärte sie am 23. August bei einem Truppenbesuch in Torgelow.
Mit Blick auf die öffentliche Diskussion um eine mögliche Rückkehr zur Wehrpflicht sagte die Ministerin, dass es keinen Anlass zu dieser Maßnahme gebe, denn mit über 100.000 Bewerbungen pro Jahr habe die Bundeswehr eine gute Bewerberlage.
2010 hat die Bundesregierung beschlossen, die Wehrpflicht auszusetzen, also auf Zwangseinberufungen zu verzichten. Der Bundestag hat dem am 24. März 2011 zugestimmt, der Bundesrat am 15. April 2011. Das Gesetz ist dann am 1. Juli 2011 in Kraft getreten. An die Stelle des Grundwehrdienstes ist ein Freiwilliger Wehrdienst von bis zu 23 Monaten getreten – für junge Frauen und Männer.
Selbstverständlich müsse man in einem Konzept für die zivile Verteidigung „die Extremfälle denken, von denen wir hoffen, dass sie nie eintreten“, so von der Leyen. Dafür gebe es jedoch derzeit keine Anzeichen. Hintergrund der Diskussion ist die Verabschiedung eines Zivilschutzkonzepts durch die Bundesregierung. Das Bundeskabinett befasst sich am 24. August 2016 mit dem Thema.