Die Bundesregierung hat am 12. Mai 2004 den ressortübergreifenden Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verabschiedet. Ziel des Aktionsplans ist es, Krisenprävention als politische Querschnittsaufgabe auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene zu etablieren. Gleichzeitig wurden Wege aufgezeigt, Institutionen und Instrumente der Krisenprävention zu schaffen oder auszubauen und kohärenter als bisher einzusetzen.
Quelle: auswaertiges-amt.de