Das Bundesministerium der Verteidigung

Das Bundesministerium der Verteidigung (Quelle: Bundeswehr/Bienert)
Das Bundesministerium der Verteidigung unterstützt den Minister in seinen vielfältigen Verantwortlichkeiten. Es besteht aus dem Leitungsbereich, den zivilen Abteilungen und den militärischen Führungsstäben.
Das Ministerium erfüllt insbesondere die Aufgaben des Fachressorts für militärische Verteidigung mit den Schwerpunkten Planung und Militärpolitik, der Obersten Kommandobehörde, der Obersten Dienstbehörde für die Bundeswehrverwaltung einschließlich des Rüstungsbereichs mit den Schwerpunkten Administration sowie Bedarfsdeckung für die Streitkräfte.
Der Bundesminister der Verteidigung ist als Ressortchef Mitglied der Bundesregierung. Im Frieden und im Spannungsfall ist er der Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK). Er ist Vorgesetzter aller Soldatinnen und Soldaten und aller zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr und des Ministeriums.
Das Bundesministerium der Verteidigung ist die oberste Bundesbehörde für Fragen der Verteidigung und der Bundeswehr. Es ist verantwortlich für die Führung der drei Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und der militärischen Organisationsbereiche Streitkräftebasis und Zentraler Sanitätsdienst.
Im Einzelplan 14 des Bundeshaushaltes werden die Mittel für die Verteidigung bereitgehalten.
Am 7. Juni 1955 wurde die so genannte "Dienststelle Blank" in das Bundesministerium für Verteidigung umgewandelt (Ab 30. Dezember 1961: Bundesministerium der Verteidigung). Kurz zuvor war die Bundesrepublik der NATO beigetreten. Somit zählt das Verteidigungsministerium zu den jüngeren Ministerien der Bundesregierung. Dennoch kann es eine ereignisreiche Geschichte sein Eigen nennen.
Als Gast des Bundesministeriums der Verteidigung erhalten Sie Informationen aus erster Hand in Form eines rund eineinhalbstündigen Vortrags mit anschließender Diskussion.