Verbotsabkommen zu Streumunition: Deutschland ist Vorreiter
Oslo, 03.12.2008.
Am 3. Dezember haben über 100 Staaten in Oslo den internationalen Vertrag über ein Verbot von Streumunition unterzeichnet, darunter auch Deutschland. Mit der Unterzeichnung kommt der so genannte „Oslo-Prozess“, der Anfang 2007 von Norwegen initiiert wurde, zu einem erfolgreichen Abschluss. Deutschland übernimmt bei den Bemühungen um ein wirksames Streumunitionsverbot eine Vorreiterrolle.

Der Vertrag stellt ein zentrales Übereinkommen zum sofortigen und umfassenden Verbot von Streumunition dar. Er ist ein wichtiger Meilenstein zur Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts. Bereits im Jahr 2001 hat Deutschland damit begonnen, seine Streumunition zu vernichten. Derzeit sind über 50 Prozent der Streumunitionsmodelle der Bundeswehr aus dem Bezugsjahr 2001 in die Phase der Vernichtung überführt worden. Durch ihre breite Flächenwirkung und die hohe Blindgängerrate bringt Streumunition besonders die Zivilbevölkerung in Gefahr, nicht nur während des Einsatzes, sondern vor allem lange nach dem Ende militärischer Konflikte.
Das „Übereinkommen zu Streumunition“, das am 30. Mai 2008 in Dublin von 111 Staaten geschlossen wurde und am 3. Dezember 2008 im Rathaus zu Oslo unterzeichnet worden ist, sieht vor, die Bestände an Streumunition innerhalb von acht Jahren zu zerstören. Nach der Ratifizierung durch mindestens 30 Staaten kann der Vertrag in Kraft treten. Neben Deutschland zählen Großbritannien, Frankreich, Japan, Kanada und Australien zu den Unterzeichnern des Abkommens. Das Kabinett will sich voraussichtlich am 28. Januar 2009 mit dem Thema befassen, anschließend wird es in den Bundestag eingebracht.
