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Bundeswehr verzichtet auf Wittstock als Luft-Boden-Schießplatz

Berlin, 09.07.2009.
Mit Verweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Berlin-Brandenburg aus dem März dieses Jahres hat Verteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung entschieden, dass die Bundeswehr auf die Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock verzichten wird. Dies erklärte Jung gemeinsam mit dem Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan, am 9. Juli in Berlin.

Dr. Franz Josef Jung und General Wolfgang Schneiderhan
Vor der Presse: Minister Jung und General Schneiderhan (Quelle: Bundeswehr/Bienert)Größere Abbildung anzeigen

Der Verzicht gilt auch für eine eventuelle Revision gegen das Urteil des Gerichts. Der Minister begründete seine Entscheidung damit, dass nach 15 Jahren der gerichtlichen Auseinandersetzung und damit auch der Nichtnutzung des Luft-Boden-Schießplatzes sowie unter Berücksichtung der Petitionsentscheidung des Deutschen Bundestages eine Realisierung für die Bundeswehr nicht mehr möglich ist.

Jung unterstrich, dass die Entscheidung aus der Sicht des Ministeriums „keine inhaltliche Anerkennung der Rechtssprüche des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg“ darstellt. Zur Abwägung des Entschlusses sagte der Minister: „Ich will auch deutlich machen, dass [...] die nachteiligen Folgen für die Bundeswehr hier mit berücksichtigt worden sind.

Mit Nachdruck unterstrich Jung die Notwendigkeit, die Soldatinnen und Soldaten auf die schwierige Situation in den Einsätzen ordentlich vorzubereiten. Nun werde ein Lastenausgleich im In- und Ausland geprüft. Eine damit verbundene Erhöhung der Belastung für die Luft-Boden-Schießplätze in Siegenburg oder Nordhorn will der Minister nicht hinnehmen. Jung äußerte ferner, „dass natürlich die Verlagerung ins Ausland mit Mehrbelastungen für [...] das betroffene Personal [...] verbunden ist und auch mit höheren Kosten für die Bundeswehr.

General Schneiderhan unterstrich, dass er aus militärischer Sicht die Entscheidung mittragen könne. Schließlich sei sichergestellt, dass in unverändertem Umfang im In- und im Ausland geübt werden könne. „Die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe hat auch in Zukunft höchsten Stellenwert. Dafür sind hinreichende Übungsmöglichkeiten auch in Deutschland eine entscheidende Voraussetzung“, so der Generalinspekteur.

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Stand vom: 14.07.2009 | Autor:

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