Berliner Erlass
Weisung zur militärischen Spitzengliederung vom 21. Januar 2005.
Im Zuge der Transformation der Bundeswehr ist eine Anpassung der Regelungen zur militärischen Spitzengliederung und der Verantwortlichkeiten unumgänglich geworden. Es handelt sich dabei um ein Nachfolgedokument des Blankeneser Erlasses von 1970. Ziel dieser Weisung ist die Stärkung des streitkräftegemeinsamen und fähigkeitsorientierten Ansatzes.
Der Generalinspekteur
Dazu wird die Position des Generalinspekteurs nachhaltig gestärkt.
Er zeichnet verantwortlich für die Entwicklung und Realisierung der Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung, einschließlich Bundeswehrplanung und ihre Weiterentwicklung. Ebenso wie für die Planung, Vorbereitung, Führung und Nachbereitung von Einsätzen und die
Gleichzeitig besitzt der Generalinspekteur die Verantwortung für die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte durch die Festlegung der für die Auftragserfüllung erforderlichen Fähigkeiten und deren Zuordnung zu den Teilstreitkräften beziehungsweise Organisationsbereichen.
Der militärische Führungsrat, Rüstungsrat und Einsatzrat werden den Generalinspekteur noch stärker darin unterstützen. Als ranghöchster Bundeswehrsoldat bleibt er militärischer Berater der Leitung des Verteidigungsministeriums und der Bundesregierung.
Die Inspekteure
Die Inspekteure der Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche führen weiterhin ihren nachgeordneten Bereich und bleiben für Einsatzbereitschaft unmittelbar verantwortlich.
Sie verbleiben mit eigenen Führungsstäben im Ministerium, werden aber zur Wahrnehmung der ministeriellen Fachaufgaben dem Generalinspekteur zugeordnet.
Das unmittelbare Vortragsrecht der Inspekteure bei der Leitung im Rahmen ihrer truppendienstlichen Verantwortung und ihrer Verantwortung für die Einsatzbereitschaft bleibt erhalten.
Im Übrigen gilt weiterhin:
Die uneingeschränkte Ausübung der Befehls- und Kommandogewalt durch den Bundesminister nach Artikel 65a des Grundgesetzes.
Die Staatssekretäre vertreten den Minister in den jeweiligen Aufgabenbereichen, leiten diese und entscheiden.
Soweit sie den Minister in der Leitung des Ministeriums vertreten, einschließlich des Weisungsrechts als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt, besitzen sie die gleichen Befugnisse wie der Minister selbst.
Der Berliner Erlass verfolgt konsequent die Zielsetzung der Verteidigungspolitischen Richtlinien Streitkräfte bereitzustellen, die nach Einsatzbereitschaft und Einsatzfähigkeit differenziert sind.
Damit ist er ein wichtiger Baustein, um die Reform der Bundeswehr unter Beachtung der Ressourcenlage weiter zu entwickeln.
