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Verteidigungspolitische Richtlinien: V. Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr und nationale Zielvorgabe

Personen rennen zu einer Bundeswehr-Transall-Maschine
Schutz deutscher Bürger ist oberstes Ziel (Quelle: Bundeswehr)Größere Abbildung anzeigen

Streitkräfte sind unentbehrliches Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik unseres Landes. Streitkräfte bilden das Rückgrat für die Sicherheit und den Schutz Deutschlands und seiner Bürger. Nur mit Streitkräften kann die Androhung und Durchsetzung militärischer Gewalt im Rahmen des geltenden Völkerrechts erfolgen. Streitkräfte sind Grundlage des Selbstbehauptungswillens und der Verteidigungsbereitschaft der Nation. Sie wirken mit anderen staatlichen Instrumenten der nationalen Sicherheitsvorsorge zusammen. Streitkräfte folgen in ihrem Selbstverständnis, ihrer Struktur und Organisation, ihrem Umfang, ihren Fähigkeiten und ihrer Ausrüstung den sich wandelnden Zielen und Interessen der Sicherheitspolitik.

Die Bundeswehr ist für die heutigen Aufgaben und die voraussichtlichen künftigen Entwicklungen zu befähigen. Die Neuausrichtung der Bundeswehr ist auch und insbesondere auf verschiedene und verschiedenartige Einsätze auszurichten. Durch die Befähigung zum Einsatz von Streitkräften im gesamten Intensitätsspektrum wird Deutschland in der Lage sein, einen seiner Größe entsprechenden, politisch und militärisch angemessenen Beitrag zu leisten und dadurch seinen Einfluss, insbesondere seine Mitsprache bei Planungen und Entscheidungen sicherzustellen.

Nur wer Fähigkeiten für eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung anbietet, kann im Bündnis mitgestalten. Die strategischen Vorgaben der Nordatlantischen Allianz und der Europäischen Union haben damit auch Auswirkungen auf Wehrform, Aufgabe, Umfang, Struktur, Ausrüstung und Organisation der Streitkräfte. Die zivilen Bereiche der Bundeswehr, insbesondere die Wehrverwaltung, haben in enger Abstimmung mit den Streitkräften den Auftrag, ein breites Unterstützungsspektrum abzudecken, das den Streitkräften ermöglicht, sich auf ihren militärischen Kernauftrag konzentrieren zu können. Soldaten und zivile Mitarbeiter arbeiten füreinander und sind dem gleichen Auftrag verpflichtet.

Die Aufwendungen für Verteidigung müssen im Einklang mit dem Auftrag der Bundeswehr und mit den anderen Verpflichtungen des Staates bereitstehen. Die Bundeswehr muss die notwendigen finanziellen Mittel erhalten, um einsatzbereite und bündnisfähige Streitkräfte zu erhalten, die dem Stellenwert Deutschlands entsprechen. Gleichzeitig leistet auch der Verteidigungshaushalt einen Beitrag zu der gesamtstaatlichen Aufgabe, den Bundeshaushalt zu konsolidieren und dadurch die Schuldenlast künftiger Generationen zu mindern.

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Auftrag der Bundeswehr

Die Bundeswehr als Instrument einer umfassend angelegten Sicherheits- und Verteidigungspolitik erfüllt dazu ihren Auftrag:

Die Bundeswehr

  • schützt Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger,
  • sichert die außenpolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands,
  • trägt zur Verteidigung der Verbündeten bei,
  • leistet einen Beitrag zu Stabilität und Partnerschaft im internationalen Rahmen und
  • fördert die multinationale Zusammenarbeit und europäische Integration.

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Aufgaben der Bundeswehr

Vor diesem Hintergrund nimmt die Bundeswehr folgende ineinandergreifende Aufgaben wahr:

  • Landesverteidigung als Bündnisverteidigung im Rahmen der Nordatlantischen Allianz;
  • internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung – einschließlich des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus;
  • Beteiligung an militärischen Aufgaben im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU;
  • Beiträge zum Heimatschutz, das heißt Verteidigungsaufgaben auf deutschem Hoheitsgebiet sowie Amtshilfe in Fällen von Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen, zum Schutz kritischer Infrastruktur und bei innerem Notstand;
  • Rettung und Evakuierung sowie Geiselbefreiung im Ausland;
  • Partnerschaft und Kooperation als Teil einer multinationalen Integration und globalen Sicherheitszusammenarbeit im Verständnis moderner Verteidigungsdiplomatie;
  • humanitäre Hilfe im Ausland

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Nationale Zielvorgabe für die Bundeswehr

Die Bundeswehr leistet im Rahmen ihrer Auftragserfüllung einen Deutschlands Gewicht und Wirtschaftskraft in der Staatengemeinschaft angemessenen Beitrag zur Wahrung unserer sicherheitspolitischen Interessen. Die Nationale Zielvorgabe legt hierfür Qualität und Umfang der bereitzustellenden Fähigkeiten fest. Dabei werden sicherheitspolitische Erfordernisse, Einsatzanforderungen und die Verfügbarkeit personeller, materieller und finanzieller Ressourcen berücksichtigt. Die Nationale Zielvorgabe ist ein wesentlicher fähigkeits- und strukturbestimmender Leitfaktor für die Bundeswehr.

Es ist sicherzustellen:
  • Die Möglichkeit der Übernahme von Führungsverantwortung als Rahmennation und
  • die Bereitstellung benötigter Fähigkeiten für das gesamte Aufgabenspektrum, in die Beiträge anderer Nationen flexibel und synergetisch integriert werden können.

Nicht durch einen Einsatz gebundene Kräfte der Bundeswehr stellen die Einsatzbereitschaft im gesamten Intensitätsspektrum sicher. Die Befähigung zum Kampf als höchster Anspruch an Personal, Material und Ausbildung ist der Maßstab für die Einsatzbereitschaft.

Unter Gewichtung ihrer Aufgaben muss die Bundeswehr folgende Ziele erreichen:
  • Zur Bündnisverteidigung ist ein streitkräftegemeinsames Kräftedispositiv bereitzustellen, das multinational zur schnellen, wirksamen und zeitlich begrenzten Reaktion befähigt ist. Eine derartige Operation kann die Entscheidung zum Abbruch parallel laufender Stabilisierungseinsätze notwendig machen.
  • Die in diesem Kräftedispositiv enthaltenen deutschen Anteile der NATO Response Force und der EU Battlegroup bilden auch weiterhin den Nukleus des deutschen Beitrags für die schnelle Reaktion im Nordatlantischen Bündnis und in der Europäischen Union.
  • Zur internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung müssen streitkräftegemeinsam, eskalations- und durchsetzungsfähige Kräfte gleichzeitig für Einsätze in unterschiedlichen Einsatzgebieten, gegebenenfalls unter Abstützung auf externe Unterstützung, gestellt werden können. Dafür sind zeitgleich rund 10.000 Soldatinnen und Soldaten durchhaltefähig vorzuhalten.
  • Zur VN-Friedenssicherung im Rahmen des „UN Standby Arrangements System“ sind streitkräftegemeinsam Kräfte auf der Basis verfügbarer Kapazitäten bereitzustellen. Für Beobachtermissionen ist Personal in angemessenem Umfang vorzuhalten.
  • Zur Rettung, Evakuierung und Geiselbefreiung im Ausland sind im Rahmen nationaler Krisenvorsorge dauerhaft streitkräftegemeinsame Fähigkeiten vorzuhalten;
  • Zur Überwachung und Sicherheit im deutschen Luft- und Seeraum sowie für den Such- und Rettungsdienst sind dauerhaft entsprechende Fähigkeiten bereitzustellen;
  • Zur Wahrnehmung von Aufgaben im Heimatschutz werden im Bedarfsfall alle verfügbaren Kräfte, einschließlich der Reservisten, herangezogen.

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Stand vom: 14.08.12


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