Stiftung soll sich um Radargeschädigte kümmern
Berlin, 10.11.2011.
Die Bundesregierung soll prüfen, ob eine Stiftung oder ein Fonds eingerichtet werden kann oder die Beteiligung an einer bestehenden Stiftung möglich ist, um radargeschädigte Personen der Bundeswehr und der früheren Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR zu unterstützen. Dies beschloss der Bundestag am 10. November, als er einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Linksfraktion annahm. Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Schmidt erklärte am 10. November im Deutschen Bundestag, wie die Einrichtung einer Stiftung insbesondere für Radargeschädigte der Bundeswehr und der NVA in der Praxis aussehen könnte.

Die Frage, inwieweit Bedienstete der Bundeswehr durch Radargeräte Gesundheitsschäden erlitten haben, beschäftigt das Parlament und insbesondere das Bundesministerium der Verteidigung seit Ende des Jahres 2000, als die ersten Anträge von Geschädigten eingingen. Anfang 2001 hat der damalige Verteidigungsminister einen unabhängigen Arbeitsstab zur Aufklärung möglicher Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Radargeräten eingesetzt. Der am 21. Juni veröffentlichte Bericht des Arbeitsstabes stellte fest, dass in Einzelfällen Bundeswehrangehörige in den sechziger und siebziger Jahren durch Röntgenstörstrahlen von Radargeräten gesundheitliche Schäden erlitten haben können – „ohne dass der Bundeswehrführung jedoch Vorsatz, bewusstes Zurückhalten von Informationen oder ein gezieltes Unterlassen von Schutzmaßnahmen vorzuwerfen wäre
.“
Eine aus externen unabhängigen Experten bestehende Radarkommission hat in ihrem Bericht vom 02. Juli 2003 einen Kriterienkatalog vorgelegt, der eine Entscheidung darüber ermöglicht, welche Erkrankungen auf eine Strahleneinwirkung zurückzuführen sein können. Entsprechende Anträge wurden seither in einem vereinfachten Verfahren versorgungsrechtlich anerkannt.
Der überfraktionelle Entschließungsantrag vom 27. September 2011 erkennt an, dass die Entschädigungspraxis der Bundeswehrverwaltung und der Landesversorgungsämter zugunsten der Antragsteller großzügig ausgelegt worden ist und auch eine sehr große Anzahl der Fälle rechtkräftig versorgungsrechtlich entschieden wurde.
Nach Ansicht des Bundestages sollte zur umfassenden Wahrung der Fürsorgepflicht für alle Bundeswehrangehörigen, aber auch für ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee (NVA) eine Stiftung oder ein Fonds eingerichtet werden, um in besonderen Härtefällen auch außerhalb des geltenden Rechts finanzielle Unterstützung leisten zu können.
Schon weit im Vorfeld der Abstimmung über den Entschließungsantrag hat die Bundeswehr Vorgespräche mit potentiellen Trägern einer entsprechenden Stiftung geführt. Das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr hat sich hiernach grundsätzlich bereit erklärt, unter seinem Dach in enger Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium eine solche Stiftung bei Vorliegen der Voraussetzungen zu errichten.
„Hierfür spreche ich dem Soldatenhilfswerk an dieser Stelle meinen ausdrücklichen Dank aus
“, sagte Schmidt. Der Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages hat empfohlen, im Verteidigungshaushalt 2012 eine Summe von sieben Millionen Euro für eine mögliche Stiftungslösung vorzusehen.
Der Staatssekretär betonte, dass nach Auffassung der Bundesregierung auch Härtefälle erfasst werden sollen, die außerhalb der Radarproblematik in Ausübung des Dienstes in der Bundeswehr entstanden seien. „Ich denke hier vor allem an Schädigungen, die im Rahmen der Auslandseinsätze der Bundeswehr entstanden sind und hier vor allem an diejenigen, die unter psychischen Erkrankungen wie zum Beispiel posttraumatischen Belastungsstörungen leiden
“ sagte Schmidt.




