Einsatzsituation der Bundeswehr in Afghanistan rechtlich eingeordnet

Berlin, 10.02.2010.
Verteidigungsminister Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg begrüßt, dass die Einsatzsituation der Bundeswehr in Afghanistan unzweideutig als „Bewaffneter Konflikt im Sinne des Humanitären Völkerrechts“ eingeordnet worden ist. Im Rahmen der Regierungserklärung am 10. Februar zur Neugestaltung des Afghanistanmandats hatte Außenminister Dr. Guido Westerwelle diese rechtliche Einordnung durch die Bundesregierung erläutert.
„Ich freue mich, dass die Bundesregierung jetzt zu einer einheitlichen Linie bei der völkerrechtlichen Bewertung der Situation gefunden hat. Unsere Soldaten brauchen Rechtssicherheit. Die endgültige juristische Bewertung bleibt der Justiz vorbehalten. Gleichwohl hat die Regierungserklärung heute ein wichtiges politisches Signal gesetzt,“
so zu Guttenberg,

