Bundeswehr zahlt Unterstützung für Familien der Opfer des Luftangriffs vom 4. September 2009
Kunduz, 10.08.2010.
Die Bundeswehr zahlt den durch den Luftschlag vom 4. September 2009 betroffenen Familien insgesamt 430.000 Dollar als freiwillige Unterstützungsleistung. Der Kommandeur des Regionalen Wiederaufbauteams (PRT) Kunduz, Oberst Reinhardt Zudrop, und sein Stab konnten diese Unterstützung unbürokratisch auf den Weg bringen.

Zunächst ermittelte die Afghan Independent Human Rights Commission (AIHRC) als unabhängiger Mediator den Kreis der Opfer des Luftschlages und benannte dem Kommandeur des PRT Kunduz die betroffenen Familien. Die Recherchen der AIHRC ergaben, dass von insgesamt 102 Toten und Verletzten auszugehen ist.
An jede betroffene Familie wurden 5.000 US-Dollar gezahlt. Bei dieser Maßnahme handelte es sich nicht um eine Entschädigung im Rechtssinne sondern um eine humanitäre Hilfsleistung. Abdullah Qahar, einer der betroffenen Familienangehörigen sagte dazu: „Das Geld hilft uns, ich werde mich um die Kinder kümmern, um ihnen eine bessere Ausbildung und Schulbildung zu ermöglichen.“
Karim Gul will sich von dem Geld ein Auto kaufen, um damit Geld zu verdienen und so seine Familie besser ernähren zu können.

Das Geld wurde bei einer afghanischen Bank eingezahlt. Über ein personalisiertes Konto kommt es allein den Angehörigen zu Gute. So wird sicher gestellt, dass das Geld nicht in falsche Hände gerät.
Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am 9. August 2010 in der Zentrale des AIHRC hat der Kommandeur des PRT, gemeinsam mit dem Gouverneur der Provinz Kunduz, Mohamad Omar, und dem Direktor der AIHRC, Haiatullah Amiri, die Medien vor Ort dazu informiert. „Im Namen der afghanischen Regierung danke ich der deutschen Regierung, dem Verteidigungsministerium und dem PRT Kunduz für die anhaltenden Bemühungen, das afghanische Volk zu unterstützen. Diese Hilfe zeigt, das die Deutschen hier sind, um die Menschen und die afghanische Regierung zu unterstützen und ich hoffe, dass dies auch in der Zukunft fortgeführt wird“,
sagte der Gouverneur. Gefragt, wie denn die Voraussetzungen für die Unterstützung überprüft wurde, antwortete Zudrop: „Wir haben uns vorliegende Untersuchungsberichte der AIHRC zur Verfügung gestellt. Aus vergleichenden Analysen und weiteren Nachforschungen der AIHRC ist dann ein stimmiges Bild geworden.“

