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Der Verteidigungshaushalt: Systematik und Struktur

Berlin, 02.01.2006.
Der Bundeshaushalt ist entsprechend der Ressortzuständigkeiten in Einzelpläne gegliedert. Diese sind in Kapitel unterteilt, die grundsätzlich dem Behördenprinzip folgen. Im Verteidigungshaushalt – Einzelplan 14 – ist diese Systematik nur bedingt vorhanden.

100 Euro in Scheinen auf einer Flecktarn-Unterlage
Verteidigungshaushalt – Systematik und Struktur (Quelle: Bundeswehr/Alkewitz)Größere Abbildung anzeigen

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Systematik

Nur die Kapitel für das Ministerium (1401), die Streitkräfte (1403) und die Bundeswehrverwaltung (1404) folgen entsprechend dem Behördenprinzip der Organisation. Weitere Kapitel sind nach sachlichen Gesichtspunkten ausgerichtet, z.B. Sonstiger Betrieb (1407), Materialerhaltung (1409), Unterbringung (1412), militärische Beschaffungen (1416).
Die Gründe hierfür liegen einerseits in dem umfangreichen Finanzvolumen des Verteidigungshaushalts, andererseits in einem besonderen parlamentarischen Kontrollbedürfnis über die Verteidigungsausgaben.

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Struktur

Die Struktur des Verteidigungshaushalts unterscheidet sich auch deshalb von den Einzelplänen der übrigen Bundesressorts, weil die Bundeswehr den Streitkräftebedarf weitestgehend zentral plant und deckt und deshalb keine Teilbudgets für die einzelnen Bedarfsträger wie Heer, Luftwaffe oder Marine existieren.

Der Einzelplan 14 besteht seit dem Haushalt 2008 aus 12 Kapiteln mit insgesamt rund 340 Titeln. Die Ausgaben werden in vier Kategorien unterteilt:

Betriebsausgaben
dazu zählen die Personalausgaben, Ausgaben für Materialerhaltung sowie sonstige Betriebsausgaben (z.B. Verpflegung, Bewirtschaftung der Liegenschaften, Betriebsstoff, Geschäftsbedarf);

Betreiberlösungen zur Weiterentwicklung der Bundeswehr
hier sind die bisher realisierten Kooperationen mit der Industrie zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit zusammengefasst;

Verteidigungsinvestive Ausgaben
bestehend aus Forschung, Entwicklung und Erprobung, militärische Beschaffungen, militärische Anlagen und sonstige Investitionen.
Obwohl die Ausgaben für Waffen, militärisches Gerät und Infrastruktur die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr längerfristig bestimmen und damit eigentlich investiver Natur sind, werden diese nach haushaltsrechtlicher Definition nicht als wertschöpfende Anlagegüter (Investitionen), sondern als Verbrauchsgüter eingestuft. Hierfür wurde der Begriff "verteidigungsinvestive Ausgaben" geprägt.

Versorgungsausgaben
dabei handelt es sich um Ausgaben für ehemalige Soldatinnen / Soldaten und Beamtinnen / Beamte der Bundeswehr sowie deren Hinterbliebene.

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Stand vom: 14.08.12


http://www.bmvg.de/portal/poc/bmvg?uri=ci%3Abw.bmvg.ministerium.verteidigungshaushalt_2005.systematik